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Ministerialerlaß vom 4. November 1926. Gefährdung von Eisenbahnzügen durch Jugendliche. In letzter Zeit— besonders nach dem Unglück bei Leiferde— hat sich die Menge der Anschläge auf Eisenbahnzüge erheblich vermehrt. Es sind zahlreiche Fälle von Steinwürfen und vereinzelte Schießereien auf Züge vorgekommen. Als Täter sind Jugendliche, insbesondere auch schulpflichtige Kinder, ermittelt oder beobachtet worden.
Die Betriebsämter und Betriebsinspektionen sowie die Reichsbahndirektionen sind schon wiederholt an die örtlichen Schulbehörden herangetreten. Es ist aber darüber hinaus not- wendig, allgemein die Schüler auf die Folgen solcher unverantwortlichen Handlungen hin- zuweisen und diese Belehrungen in regelmäßigen Zeitabständen zu wiederholen.
Ministerialerlaß vom 17. Dezember 1926. Zuerkennung der Reife für die Ober- sekunda an Schüler der Untersekunda nach eineinhalbjährigem Besuche dieser Klasse. Durch frühere Erlasse ist genehmigt worden, daß Schülern höherer Lehr- anstalten beim Abgang von der Schule nach eineinhalbjährigem Besuche der Obersekunda, der Unterprima bezw. der Obertertia das Zeugnis der Reife für die nächsthöhere Klasse zuerkannt werden darf. Ich genehmige hiermit, daß in gleicher Weise verfahren werde bei der Zuerkennung der Reife für die Obersekunda nach eineinhalbjährigem Besuche der Untersekunda. Die Reife darf jedoch nur dann zuerkannt werden, wenn die Unterlagen für die Versetzung gegeben sind, ohne irgendwelche Rücksicht auf den späteren Beruf des Schülers.
IX. Ferienordnung für das Jahr 192F/25
Schluß Wiederbeginn des Unterrichts
Pfingsten..... Freitag, 3. Juni Dienstag, 14. Juni Sommer..... Freitag, 15. Juli V Dienstag, 16. August Herbst...... Dienstag, 27. September Mittwoch, 12. Oktober Weihnachten... Mittwoch, 21. Dezember Donnerstag, 5. Januar Ostern 1927.... Samstag, 31. März.
Der Unterricht schließt jeweils nach der 3. Stunde des letzten Schultages. Die Eltern werden dringend gebeten, die Ferienreisen ihrer Kinder so einzurichten, daß an die Schul- leitung kein Ersuchen um vorzeitige Beurlaubung herantritt, das schon aus Gründen der gleichmäßigen Gerechtigkeit doch abgelehnt werden müßte.


