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der Abiturient Krause zum Gedächtnis des großen Tondichters sprach und der Chor unter Leitung des Gesanglehrers Herrn Würges sowie mehrere Schüler Beethovensche Werke vortrugen; den Schluß der Feier bildete die Entlassung der 25 Abiturienten und der 13 mit der Reife für Obersekunda abgehenden Schüler durch den Direktor.
VIII. Aus den Verfügungen der Behörden.
Ministerialerlaß vom 29. Mai 1926. Vorbereitung für das technische Studium. In den höheren Lehranstalten sind jene Schüler der Oberprima, die später eine Technische Hochschule besuchen wollen, ein halbes Jahr vor der Reifeprüfung darüber zu unterrichten, daß für das technische Studium durchweg eine praktische Ausbildung in Werkstätten oder auf Baustellen vorgeschrieben ist und daß richtige Wahl der Ausbildungsstelle und richtige Einteilung und Ausnützung der Ausbildungszeit von grundlegender Wichtigkeit für das Hoch- schulstudium sind. Die betreffenden Schüler sollen sich deshalb schon sechs Monate vor der Reifeprüfung bei der Hochschule, die sie besuchen wollen, unter Angabe der Fachrichtung nach den Richtlinien für diese praktische Ausbildung erkundigen und sich rechtzeitig eine geeignete Praktikantenstelle sichern. Für die Technische Hochschule Berlin ist diese Vor- anmeldung der Studierenden an das Praktikantenamt der Technischen Hochschule, Char- lottenburg 2, Berliner Straße 171, zu richten. Zur Vermeidung falscher Erwartungen ist bei dieser Unterrichtung ein Hinweis auf die derzeitige Uberfüllung der technischen Berufe angezeigt.
Ministerialerlaß, vom 9. September 1926. Studienstiftung des Deutschen Volkes für Abiturjenten. Die Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft hat den Einreichungstermin für Gesuche um Aufnahme in die Studienstiftung des Deutschen Volkes für Abiturienten, die im Sommersemester das akademische Studium beginnen wollen, auf den 1. November des vorhergehenden Jahres festgesetzt. In Frage kommen nur Bewerbungen von wissenschaftlich ausnahmsweise tüchtigen und begabten, menschlich wertvollen Abituri- enten aller Stände, denen die Mittel zum Studium fehlen. Nur wirklich erstklassige Gesuche haben Aussicht auf Berücksichtigung durch die Studienstiftung.
Einreichung der Gesuche kann lediglich erfolgen durch die Schulleitungen der höheren Lehranstalten; Gesuchseinsendung auf anderem Wege ist zwecklos. Frühere Einsendung als zum letzten Termin ist dringend erwünscht. Zu spät einlaufende Gesuche werden unter keinen Umständen berücksichtigt. Die Entscheidung über die Gesuche erfolgt voraussichtlich Anfang März.
Vordrucke für die Gesuche werden auf Anforderung von der Studienstiftung des Deutschen Volkes(Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft E. V.), Dresden-A. 24, Kaitzerstraße 2, an die höheren Lehranstalten übersandt.
Ministerialerlaß vom 6. Oktober 1926. Zulassung zu den ärztlichen und zahn— ärztlichen Prüfungen. Bei der Zulassung zur ärztlichen und zahnärztlichen Vorprüfung haben Abiturienten lateinloser Schulen nachzuweisen, daß sie im Lateinischen die Kenntnisse erworben haben, die für die Versetzung in die Obersekunda eines deutschen Realgymnasiums gefordert werden. Als Nachweis hierfür dient entweder ein mindestens genügendes Urteil im Lateinischen im Reifezeugnis einer Schule mit wahlfreiem Lateinunterricht(also einer Oberrealschule) oder ein auf Grund einer Prüfung ausgestelltes Zeugnis des Leiters eines deutschen Gymnasiums oder Realgymnasiums.


