wenigstens tagsüber entbehren. Unter diesen Umständen ist die Aufgabe der Schule außerordentlich erschwert, und alle Beteiligten, Eltern, Schüler und Schule, müssen das größte Gewicht auf einen möglichst vollwertigen Ersatz des Elternhauses und seines erziehlichen Einflusses legen. Wir richten deshalb an die Eltern auswärtiger Schüler, die neu in die Anstalt eintreten, die dringende Bitte, sich vor der Entscheidung über die Unterbringung ihres Sohnes mit uns in Verbindung zu setzen; und ebenso muß die Schule nachdrücklich daran festhalten, daß ein von einem Schüler oder seinen Eltern beabsichtigter Wohnungswechsel vorher dem Direktor angezeigt und von diesem ge- nehmigt wird.
4. Der internationale Schüleraustausch
sei allen denjenigen Eltern empfohlen, die ohne Aufwendung größerer Geldmittel ihren Söhnen die Gelegenheit eines Ferienaufenthaltes in Ländern englischer oder französischer Zunge verschaffen wollen. Der Grundgedanke ist der, daß zwei Familien, eine deutsche und eine englische, bezw. französische, deren Lebensverhältnisse im wesentlichen einander entsprechen, während der Ferien ihre Söhne gegenseitig austauschen, ohne besondere Vergütung, aber unter der Gewähr jeglicher Fürsorge, die sie ihrem eigenen Kinde an- gedeihen lassen würden. Die Versuche, die wir in den letzten beiden Jahren mit dieser Einrichtung gemacht haben, sind so befriedigend ausgefallen, daß wir sie unbedingt empfehlen können. Die beiden Schüler, die im Sommer 1911 6 Wochen in Frankreich waren, sind auch im letzten Sommer wieder in dieselben Familien zurückgekehrt; außer- dem gingen noch 2 nach Frankreich, einer nach England, und alle hatten nur Gutes zu berichten. Die Schulleitung ist gerne zu weiterer Auskunft bereit.
5. Das neue Schuljahr; Schulgeld.
Das neue Schuljahr beginnt Freitag, den 14. April, vormittags 8 Uhr; die Prüfung der aufzunehmenden Schüler findet am Tage vorher von 8 Uhr ab statt. Bei der An- meldung sind vorzulegen Geburts- und Impfschein sowie das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Anstalt.— Die zur Aufnahme in Sexta erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit gleichbenannten Zahlen.— Für die Aufnahme in die Vorschule ist das vollendete sechste Lebens- jahr zu fordern. Von dieser Forderung darf höchstens ein halbes Jahr nachgelassen werden, jedoch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklich bezeugten körperlichen Kräftigkeit des aufzunehmenden Knaben. Der dreijährige erfolgreiche Besuch der Vor- schule berechtigt zum Eintritt in die Sexta jeder höheren Lehranstalt ohne Prüfung.
Das Schulgeld beträgt für alle Klassen einschließlich der Vorschule jährlich 150 ℳ für Einheimische, 225 ℳ für Auswärtige. Die bisherigen Vergünstigungen (2 für das zweite Kind, ĩ½ für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Kinder unsere Anstalt oder das Realgymnasium an der Oranienstraße besuchen) fallen weg bei den Kindern derjenigen Eltern, deren steuer- pflichtiges Einkommen 6000 ℳ oder mehr beträgt; allen anderen Eltern wird die Vergünstigung ohne Antrag gewährt.
Für neueintretende Schüler ist ein Aufnahmegeld von 12 ℳ zu entrichten.


