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VI. Unterstützungen und Stiftungen.
I. Erlaß oder Ermäßigung des Schulgeldes wurde einer Anzahl würdiger und be- dürftiger Schüler gewährt.
2. Der Bestand der vor 2 Jahren gegründeten Oberrealschulstiftung schloß nach der vorjährigen Rechnung ab mit einem Guthaben auf dem Sparkassenbuch von 870 ℳ und einem Barbestand von 4,22 ℳ. Die Schülerkasse, aus deren Uberschüssen die Stiftung sich vermehrt, nahm im abgelaufenen Jahre insgesamt ein 300,56 ℳ(an Zinsen 40,62, 5 v. H. der Schülerversicherungsprämie 25,90 ℳ, UÜberschuß der Weih- nachtsfeier 116,87 ͤ, von den Schülern Klamp IVb 3 ℳ, Heilhecker UIb 5 ℳ, dem früheren Schüler Alwin Wagner in Dauborn 50 ℳ, von einem Lehrer der Anstalt 10 ℳ, sonstige Einnahmen 49,17 ℳ); dem standen Ausgaben gegenüber im Betrag von 23,60 ℳ, sodaß ein Überschuß von 285,96 ℳ verblieb. Dieser wurde mit dem oben erwähnten Betrag des Sparkassenbuches zusammen verwandt zum Ankauf einer mit 4 v. H. ver- zinslichen Schuldverschreibung der Nassauischen Landesbank über 1000 ℳ, und es ver- bleibt noch ein Sparkassen-Guthaben von 160,18 ℳ. Somit ist das erste Tausend des Stiftungskapitals verzinslich angelegt; soll aber die Stiftung wirkliche Beihilfen an frühere Schüler auszuzahlen imstande sein, so müssen erst noch mehrere Tausend hinzukommen. Nach dem guten Anfang hegen wir die freudige Hoffnung, daß wir auch von diesem Ziel nicht gar zu weit entfernt sind. Allen gütigen Spendern aber herzlichen Dank!
VII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Zusammenwirken von Schule und Elternhaus.
Im Interesse eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus ist es dringend geboten, daß die Eltern sich alsbald nach Beginn des Schuljahres mit der Schule in Verbindung setzen und auch späterhin diese Verbindung aufrecht erhalten.
Insbesondere ist es unbedingt erforderlich, daß der Klassenleiter über die persön- lichen und häuslichen Verhältnisse seiner Schüler genau und wahrheitsgemäß unterrichtet wird, damit er in Gemeinschaft mit den Eltern, dem Direktor und den Fachlehrern er- ziehlich auf sie einwirken kann. Um diese Aussprache nach Möglichkeit zu fördern, besteht die Einrichtung, daß jeder Lehrer wöchentlich einmal für die Eltern, bezw. deren Stellvertreter in der Schule zu sprechen ist. Wir bitten, von dieser Einrichtung recht häufigen Gebrauch zu machen, und zwar das ganze Jahr hindurch, nicht etwa bloß gegen Ende des Jahres oder Halbjahres, wenn die Zeugnisse in Sicht kommen; denn dann ist es meistens zu spät. Ein besonderes Sprechzimmer steht in der Schule zur Verfügung, und die Sprechstunde eines jeden Lehrers ist durch Aushang in der Schule und in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben, sodaß die Schüler immer imstande sein müssen, ihren Eltern über Zeit und Ort der Sprechstunde Auskunft zu geben. Bei Erkundigungen über ein einzelnes Unterrichtsfach wolle man sich an den Fachlehrer, bei allgemeinen Erörterungen über einen Schüler immer zunächst an den Klassenleiter und dann erst an den Direktor wenden; in jedem Falle bitten wir dringend um vorherige mündliche oder schriftliche Anmeldung, damit der Klassenleiter in der Lage


