Jahrgang 
1911
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zeugnis der zuletzt besuchten Anstalt. Die zur Aufnahme in Sexta erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungen mit gleichbenannten Zahlen. Für die Aufnahme in die Vorschule ist das vollendete sechste Lebensjahr zu fordern. Von dieser Forderung darf höchstens ein halbes Jahr nachgelassen werden, jedoch nur unter der Voraussetzung der ausdrücklich bezeugten körperlichen Kräftigkeit des aufzunehmenden Knaben. Der dreijährige erfolgreiche Be- such der Vorschule berechtigt zum Eintritt in die Sexta jeder höheren Lehranstalt ohne Prüfung.

Das Schulgeld beträgt für alle Klassen einschließlich der Vorschule jährlich 150 für Einheimische, 225 für Auswärtige. Die bisherigen Vergünstigungen ( für das zweite Kind, ½ für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Kinder unsere Anstalt oder das Realgymnasium an der Oranienstraße besuchen) fallen weg bei den Kindern derienigen Eltern, deren steuer- pflichtiges Einkommen 6000 oder mehr beträgt; allen anderen Eltern wird die Vergünstigung ohne Antrag gewährt.

Für neueintretende Schüler ist ein Aufnahmegeld von 12 zu entrichten.

6. Ferienordnung für das Schuljahr 1911/12.

Zeit Schluß Anfang des Unterrichts

Ostern 1011 Mittwoch, den 5. April Donnerstag, den 20. April Pfingsten Freitag, den 2. Juni Dienstag, den 13. Juni Sommer Freitag, den 21. Juli Dienstag, den 22. August Herbst Samstag, den 7. Oktober Donnerstag, den 19. Oktober Weihnachten Mittwoch, den 21. Dezember Mittwoch, den 4. Januar 1912 Ostern 1912 Samstag, den 30. März 1912

Sprechstunden des Direktors in der Schulzeit Montags bis Freitags von 1112 Uhr.

Wiesbaden, den 1. April 1911.

Dr. Höfer Direktor.