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Das Schulgeld beträgt zur Zeit für Einheimische in der Vorschule jährlich 120 ℳ, in der Hauptschule 150 ℳ, für Auswärtige in der Vorschule 160 ℳ, in der Hauptschule 210 ℳ. Doch unterliegen augenblicklich neue Beschlüsse der städtischen Körperschaften der Genehmigung der Staatsaufsichtsbehörde. Wird diese exteilt, so er- höht sich das Schulgeld von Ostern ab für die Vorschule auf den Satz der Hauptschule, also 150 ℳ, für Auswärtige auf das Anderthalbfache der Einheimischen, also 225 ℳ. Die bisherigen Vergünstigungen(½ für das zweite Kind, ½ für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Kinder unsere Anstalt oder die Schule an der Oranienstraße besuchen) fallen weg bei den Kindern derjenigen Eltern, deren steuerpflichtiges Einkommen 6000 ℳ oder mehr beträgt; allen anderen Eltern wird die Vergünstigung ohne Antrag gewährt.
Für neueintretende Schüler ist ein Aufnahmegeld von 12 ℳ zu entrichten.
6. Ferienordnung für das Schuljahr 1910/I1.
zeit Schluß Anfang des Unterrichts
Ostern 1910 Samstag, den 19. März Montag, den 4. April Pfingsten Freitag, den 13. Mai Dienstag, den 24. Mai Sommer Freitag, den 15. Juli Dienstag, den 16. August Herbst Samstag, den 1. Oktober Donnerstag, den 13. Oktober Weihnachten Mittwoch, den 21. Dezember Mittwoch, den 4. Januar 1911 Ostern 1911 Mittwoch, den 5. April 1911 Donnerstag, den 20. April 1911
Sprechstunden des Direktors in der Schulzeit Montags bis Freitags von 11—12 Uhr.
Wiesbaden, den 15. März 1910. Dr. Höfer
Direktor.


