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IX. Mitteilungen für die Eltern.
1. Sprechstunden: Der Schule liegt daran, das vertrauensvolle Verhältnis von Schule und Haus zu vertiefen. Ein wesentliches Mittel dafür sieht sie in der Aussprache von Eltern und Lehrern über die Schülerinnen. Dazu bietet sich eine sehr gute Gelegenheit in den Sprechstunden der Lehrer und Lehrerinnen. Jede Lehrkraft hat in der Woche eine bestimmte Sprechstunde, die durch Aushang in der Schule und durch Schülerinnen zu erfahren ist. Eine vorherige Anmeldung ist nicht unbe- dingt nötig; sie erscheint aber in den meisten Fällen zweckmäßig, besonders für die Sprechstunde des Klassenleiters, der dann vorher noch bei den anderen Lehrern der Klasse die nötigen Erkundigungen einziehen kann. Die Inanspruchnahme des Lehrers bedeutet, obwohl es die Eltern vielfach meinen, durchaus keine Störung oder Belästigung; im Gegenteil sind alle Lehrer erfreut, wenn die Eltern möglichst oft und möglichst frühzeitig, nicht aber erst nach Weihnachten, sich über ihre Kinder bei ihren Lehrern unmittelbar zu unterrichten versuchen. In den Sprechstunden der letzten drei Wochen vor Ostern werden über die Leistungen der Kinder keine Auskünfte mehr gegeben.— Der Direktor ist jeden Vormittag zwischen 11 und 12 Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen.
2. Versäumnisse und Beurlaubungen. Die Schülerinnen dürfen nur dann ohne vorherige Beurlaubung dem Unterricht fern bleiben, wenn sie plötzlich erkranken. Dauert die Krankheit länger als einen Tag, so ist dem Klassenleiter am zweiten Tag des Fehlens schriftlich Mitteilung davon zu machen. Nach der Wiederherstellung von der Krankheit ist dem Klassenleiter durch die Schülerin eine schriftliche Bescheinigung des Vaters oder seines Stellvertreters vorzulegen, aus der die Dauer der Versäumnis hervorgeht.— Falls die Schülerinnen aus irgend einem anderen Grunde auf Wunsch der Eltern dem Unterricht fern bleiben sollen, ist vorher Urlaub nachzusuchen. Bis zu einem Tag Urlaub gewährt der Klassenleiter, längeren Urlaub der Direktor.— Urlaub im Anschluß an die Ferien kann in der Regel nur erteilt werden, wenn der Gesundheitszustand nach einem ärztlichen Zeugnis eine wesentliche Verlängerung der Erholungszeit dringend nötig erscheinen läßt. Eine Ver- längerung um einen oder zwei Tage, wie sie oft gewünscht wird, macht für die Förderung der Ge- sundheit kaum etwas aus; andere Gründe für solche Verlängerung kann aber die Schuſe in den meisten Fällen nicht anerkennen.
3. Befreiung von einzelnen Unterrichtsfächern. Der Unterricht in allen Fächern, die nicht ausdrücklich wie z. B. die Nadelarbeit in Untersekunda und das Lateinische in der Obersekunda als wahl- frei bezeichnet werden, ist für alle Schülerinnen verbindlich. Die Annahme, die hier und da sich noch findet, als sei die Beteiligung an den Spielstunden in das Ermessen der Eltern oder Schülerinnen zu stellen, trifft nicht zu; der Unterricht im Turnen und in den Spielstunden ist ordentliches Un- terrichtstach wie der wissenschaftliche Unterricht. Allerdings können Schülerinnen durch den Direk- tor von der Teilnahme am Turnen und den Spielnachmittagen auf Grund eines schulärztlichen LZeug- nisses entbunden werden. Darüber hinaus kann der Direktor in besonderen Fällen z. B. bei auswärts wohnenden Schülerinnen auf Grund der ihm vom Provinzialschulkollegium erteilten Ermächtigungen von der Teilnahme am Spielnachmittag entbinden. Vom musikalischen- und Nadelarbeits-Unterricht kann eine Befreiung nur auf Grund eines schulärztlichen Zeugnisses erfolgen.
4. Auf den Konfirmandenunterricht kann im Stundenplan nur in der Unter- und Ober- tertia Kücksicht genommen werden. 4
5. Klassenbezeichnung. Die Klassen unserer Schule führen dieselben Bezeichnungen wie die Klassen der höheren Knabenschulen. Die unterste Klasse ist die Sexta; an sie schließen sichdie Klassen Quinta, Quarta, Untertertia, Obertertia, Untersekunda, Obersekunda, Unterprima und Oberprima an.
6. Ferienordnung für das Schuljahr 1929 /30.
Schluß Wiederbeginn des Unckerrichts: 1. Pfingsten Freitag, den 17. Mai Dienstag, den 28. Mai 2. Sommer Samstag, den 13. Juli Freitag, den 16. August 3. Herbst Donnerstag, den 3. Oktober Mittwoch, den 16. Oktober 4. Weihnachten Samstag, den 21. Dezember Mittwech, den 8. Januar 1930 5. Ostern 1930 Mittwoch, den 9. April 1930


