Jahrgang 
1929
Einzelbild herunterladen

12

b) Zahlenmäßige Angaben über den Abgang der Schülerinnen.

Wie aus der vorstehenden OÜbersicht hervorgeht, verließen im Verlaufe des Schuljahres 23 Schü- lerinnen die Anstalt. Davon schieden aus zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit 3 Schülerinnen, 9 gingen auf andere höhere Schulen über, 1 auf eine Mittelschule, 5 wandten sich einer Berufsaus- bildung zu oder traten in einen Haushalt ein; 2 Schülerinnen zogen nach der Schweiz, 2 nach England, 1 nach Palästina.

c) Das Durchschnittsalter der Schülerinnen der einzelnen Klassen am 1. Februar 1929.

UI Oll UIla UIlb OIlla OIlIb Uffla UIIIb IVa lVb Va Vb VIa v

1sss 17,28 106,44 16,38 15,35 15,40 14,73 14,53 13,65 13,38 12,09 12,68 11,07 11,12]

d) Religion der Schülerinnen am 1. Februar 1929.

Röontisch- Fonstige Angehörige Keiner Religions- Evangelisch 1 3 Bhorlde Jüdisch sonstiger Religions- gemeinschaft katholisch Christen gemeinschaften Sangehörig . 5 321 92 Adyventistin 23(freireligiös) 2

Staatsangehörigkeit und Heimat der Schülerinnen am 1. Februar 1929.

Staatsangehörigkeit Heimatverhältnisse

Auswärtige

Preußen aüen Ausländer Einheimische mir voler Fahrschüler am Schulort 357 75 12 408 11 25

e) Schlußprüfung.

Auf Grund eines ministeriellen Erlasses vom 8. Dezember 1928 braucht an der Anstalt keine Schlußprüfung abgehalten zu werden. Ostern 1929 wurden 68 Schülerinnen die Reife für Ober- sekunda zuerkannt. Das Versetzungszeugnis nach OIl erhielt den Vermerk: Dies Zeugnis schließt- das Zeugnis der mittleren Keife ein.

f) Befreiung vom Religionsunterricht.

Von den 321 evangelischen Schülerinnen der Anstalt nahm eine lutherische Schülerin(UII) am Keligionsunterricht nicht teil; ferner waren auf Antrag befreit vom evangelischen Religionsunter- richt eine Schülerin der UIl und eine der IV, vom katholischen Keligionsunterricht von 92 Schüler- innen eine Schülerin der VI. Zwei israelitische Schülerinnen der Anstalt nahmen an dem an der An- stalt gegebenen israelitischen Keligionsunterricht nicht teil.

Befreiung vom künstlerischen und technischen Unterricht.

Zeichnen. Auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses waren befreit vom Zeichenunterricht eine Schülerin der UII von Ostern bis Weihnachten, eine Schülerin der UII von Herbst bis Ostern, eine Schülerin der OIl von Weihnachten bis Ostern.

Musik. Von der Teilnahme am Musikunterricht war eine Schülerin der UII von Weihnachten. bis Ostern entbunden.