Jahrgang 
1926
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noch nicht erstrebten Ruhestande glückliche, heitere Jahre und Gottes reichen Segen. Zur Feier des Reformationsfestes vereinigte am 31. Oktober ein Gottesdienst in der Markt- kirche die evangelischen Lehrer und Schüler der Anstalt mit denen der anderen Schulen von Wiesbaden. Am 12. Dezember veranstalteten wir einen Elternabend, bei dem musikalische Darbietungen das Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus bildeten. Auch Mitglieder des Lehrkörpers(Frau Studienrat Pfeiffer, Frau Studienrat Manns, Herr Studienrat Steubing) stellten ihre Kunst in den Dienst der Sache. Da unsere kleine, schlecht eingerichtete Aula für solche Zwecke ungeeignet ist, mieteten wir für das Konzert den großen Saal der Wiesbadener Casino-Gesellschaft, der bald von den Angehöõrigen der Schüler und von Freunden der Anstalt voll besetzt war. Alle Darbietungen, diejenigen der Schüler unter der bewährten und anfeuernden Leitung des Oberschullehrers Zimmermann, fanden den reichen Beifall der Zuhörer. Sie wurden eingeleitet durch Begrüßungsworte des Direktors und beschlossen durch eine Ansprache des Vorsitzenden des Elternbeirats, Herrn Heinrich Glücklich, und den gemeinsamen Gesang des Liedes:Ich hab mich ergeben. Gleichzeitig wurden Spenden zur Errichtung einer würdigen Gedenktafel für die im Welt- kriege gefallenen Angehörigen der Anstalt dankbar entgegengenommen und ergaben einen Betrag von 340 Mk. Im Anschluß an das Konzert blieben in den Nebenräumen des Casinos noch zahlreiche Angehörige der Schüler in freundlicher Aussprache und geselliger Freude mit uns vereint. Am 5. März wurden die Abiturienten vor versammelter Anstalt mit einer Ansprache des Direktors entlassen. Ani 27. März, dem Schluß des Schuljahres, verabchiedete sich der in den Ruhestand tretende Direktor von den Lehrern und Schülern der Anstalt.

VII. Auswahl aus den Erlassen und Verfügungen der Behörden.

Min.-Erl. v. 24. 6. 25 betr. Pflege der Leibesübungen an den höheren Lehranstalten.

1. Von den vorgeschriebenen vier Stunden für Leibesübungen sollen zwei auf den eigentlichen Turnunterricht möglichst im Freien, zwei auf den aufgabenfreien Spielnachmittag entfallen.

2. Wie an den Turnstunden haben an den Spielnachmittagen sämtliche Schüler teilzunehmen mtt Ausnahme der auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses befreiten. Auch die Fahrschüler dürfen von der Teilnahme nicht entbunden werden, da es sich um einen Teil des pflichtmäßigen Schulunterrichts handelt. Uber Befreiungen in besonders gearteten Ausnahmefällen entscheidet das Provinzialschulkollegium, das mir halbjährliche Sammelberichte über diese Fälle zu erstatten hat.

3. Aus dem gleichen Grunde sollen die Ubungen der Schüler, Turn-, Spiel- und Sportvereinigungen grundsätzlich nicht an den von der Schule festgesetzten Spielnachmittagen stattfinden, damit die Schüler nicht der sozialen und erzieherischen Einwirkung der größeren Gemeinschaft der Schule verlustig gehen. Abweichungen hiervon sind nur zulässig, wenn zwingende Verhältnisse z. B. die Teilnahme an Vereinsübungen, die besonders viel Zeit- aufwand erfordern(Schülerrudern), eine Ausnahme unbedingt notwendig machen. Die Be-