Jahrgang 
1915
Einzelbild herunterladen

II. Aus den Verfügungen der Behörden.

1. August 1914. Anordnung der Notprüfung für die in das Heer eintretenden Primaner.

7. August 1914. Die Reife für Prima kann Schülern, die in das Heer eintreten und der Obersekunda mindestens im 2. Halbjahr angehören, schon jetzt zugesprochen werden.

11. August 1914. Auch Schüler im ersten Semester der Untersekunda können, wenn sie über 17 Jahre alt sind, das Einjährig-freiwilligen Zeugnis erhalten.

20. August 1914. Die in das Hieer eintretenden Schüler haben das Schulgeld für das laufende Vierteljahr zu bezahlen.

4. September 1914. Das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum Einjährig- freiwilligen Dienst darf auch vor dem 17. Jahr erteilt werden.

5. November 1914. Belehrung der Schüler über die angeordneten Maßnahmen zur Regelung der Brotversorgung soll stattfinden.

8. Februar 1915. Schüler, welche in das Heer eintreten, können vom 1. Juni 1915 an die Versetzung für die nächst höhere Kklasse erlangen oder zur Reifeprüfung zugelassen werden.

29. Dezember 1914. Ferienordnung für das Schuljahr 1915/16:

Tag des Schulschlusses Tag des Schulanfangs

-- Ostern 1915. Mittwoch, den 31. Mär⸗ Donnerstag, den 15. April Pfingsten... Freitag, den 21. Mai*) Dienstag, den 1. Juni Sommme... Freitag, den 16. Juli*) Dienstag, den 17. August Michaelis.. Samstag, den 2. Oktober Donnerstag, den 14. Oktober Weihnaciten... Dienstag, den 21. Dezember*) Mittwoch, den 5. Januar Ostern 1916... Freitag, den 14. April 1916

*) Der Unterricht ist an diesen Tagen unverkürzt durchzuführen.