Jahrgang 
1913
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VII. Mitteilungen

an die Schüler und an deren Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April, morgens S ½ Uhr mit der Aufnahme- prüfung der neu zugehenden Schüler:; der Unterricht beginut Freitag, den 4. April, 8 Uhr früh mit einer Schulandacht für die evangelischen und um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler.

Von den Lehrbüchern haben sich die neu eintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen; die Lehrbücher der früheren Klassen sind aufzubewahren.

Abmeldungen müssen spätestens am ersten Tage des neuen Schulviertel- jahres erfolgen, widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist; es beträgt 130 M im Jahre für die unteren und mittleren Klassen, 150 für die drei oberen. Das Eintritts- geld beträgt 9 M.

Schulgeldermäſsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr Minist.-Erl. v. 30. 11. 1909 bewilligt werden; für Schüler der Unterklassen findet in der Regel keine Schulgeldermäſsigung statt. Alle Gesuche müssen schriftlich vor Beginn des neuen Schuljahres eingereicht werden.

Die Bedingungen, unter denen die Schule den Unterricht und ihren Anteil an der Erziehung der ihr anvertrauten Jugend übernimmt, sind in der von dem Lehrerkollegium auf- gestellten und vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium genehmigten Schulorduung enthalten. Sämtliche Schüler, die die Schule gegenwärtig besuchen, besitzen diese Schulordnung; neu eintretende Schüler erbalten sie bei der Aufhahme. In Zweifelsfällen wollen sich die Eltern oder deren Stellvertreter stets an den Unterzeichneten wenden. Zeugnisse werden dreimal im Jahre und zwar zu Michaelis, Weihnachten und Ostern erteilt; aulserdem werden bei besonders wichtigen Veranlassungen die Eltern oder Pfleger seitens des Direktors oder des Klassenleiters benachrichtigt. In der Zwischenzeit ist es Sache der Eltern(Pfleger). sich über das Verhalten und die Leistungen ihrer Söhne(Pflegebefohlenen) durch mündliche Besprechung zunächst mit dem Klassenleiter und, wenn es danach noch nöôtig erscheint, mit dem Direktor auf dem laufenden zu erhalten.

Ort und Zeit der Sprechstunden eines jeden Lehrers ist im Aushängekasten des Haus- flurs der Anstalt zu ersehen; auſserdem ist die Sprechstunde der einzelnen Lehrer noch in jedem Klassenzimmer bekannt gegeben. Eine vorhergehende schriftliche oder mündliche Anmeldung des Besuches ist wünschenswert, damit der Klassenleiter oder Direktor sich vorher mit den anderen Lehrern besprechen kann. Auch sollten Besprechungen wegen schlechter Klassenleistungen sofort nach Empfang der Zeuguisse erfolgen und nicht bis auf die letzten Wochen vor Schluls des Schuljahres verschoben werden; Nachhilfe, die erst im Januar oder noch später einsetzt. pflegt ergebnislos zu bleiben. Es ist vorgekommen, dals Schüler ihre Eltern von Besuchen in der Schule zurückzuhalten versuchten durch die Behauptung, derartige Besuchewürden nicht gern gesehen. Dieser Behauptung bitten wir keinen Glauben zu schenken. Während des letzten Monats des Schuljahrs kann über die bevorstehende Versetzung keine Auskunft mehr erteilt werden.