Jahrgang 
1912
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20.

S.

11.

23.

Q

14.

28.

II.

. März 1911.

. April 1911.

April 1911.

Mai 1911.

Mai 1911. Mai 1911.

Juli 1911.

. Juli 1911. .August 1911.

August 1911. August 1911.

August 1911.

September 1911.

. September 1911.

. Oktober 1911.

Oktober 1911.

Oktober 1911.

Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

Der Herr Minister überweist das Werk von Rehtwisch, Geschichte der Freiheitskriege, als Geschenk eines ungenannten Stifters für die Schülerbibliothek.

Überweisung des Kandidaten Dr. H. Wüstenfeld und der beiden Probekandidaten Dr. K. Weygandt und F. Knorr.

Der Herr Minister schenkt der Anstalt die Karte der höheren Lehr- anstalten in Deutschland.

Der Kandidat Dr. H. Wüstenfeld wird auf ein Jahr beurlaubt, um auf ein Jahr eine Hilfslehrerstelle an der höheren Mädchenschule I in Wiesbaden einzunehmen.

Der Ministerial-Erlals vom 18. Januar 1911 über die Jugendpflege wird mitgeteilt.

Der Kandidat Dr. Weygandt wird zur Fortsetzung des Probejahres dem städtischen Reform-Realgymnasium überwiesen.

Der Herr Minister schenkt der Anstalt das Jahrbuch 1911 für Volks- und Jugendspiele.

Verleihung des Charakters als Professor an den Oberlehrer J. Schumann. Professor Schumann hat durch A. E. vom 31. Juli 1911 den Rang der Räte IV. Klasse erhalten.

Bewilligung von 200 Mark für naturwissenschaftliche Schülerübungen durch den Herrn Minister.

Überweisung des französischen Lehramtsassistenten Saint-James für das Winterhalbjahr 1911/12.

Professor Schumann wird für das Winterhalbjahr 1911/12 nach Ländern französischer Zunge beurlaubt.

Professor Rosenkötter wird für das Winterhalbjahr zur Wieder- herstellung seiner Gesundheit beurlaubt.

Durch Ministerial-Erlaſs vom 22. August 1911 wird die Einführung der Kurzstunde von 45 Minuten Dauer an allen höheren Lehranstalten angeordnet.

Als Vertreter des Professors Schumann wird der Kandidat J. Kneip als wissenschaftlicher Hilfslehrer der Anstalt überwiesen.

Als Vertreter des Professors Rosen kötter wird der der Anstalt über- wiesene Kandidat F. Knorr bestellt.

Der Ministerial-Erlals vom 21. Oktober 1911 betreffend die schriftlichen Arbeiten wird mitgeteilt.