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II. Verfügungen der Vvorgesetzten Behörde.
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1906 P. S. C. bestimmt, daſs die Extraneerprüfung für UI von nun an jedes Jahr im März und September stattfinden soll; Meldungen sind bis zum 16. Februar und 16. August einzureichen.
16./5. 1906 P. S. C. übersendet das Buch„Unser Kaiserpaar“ als Prämie für einen tüchtigen Schüler. Dasselbe wurde durch Konferenzbeschluls dem Schüler der UI Reinhardt zugesprochen. Ebenso erhielt Fritsche aus UII das Buch„Nautikus“.
28./5. 1906 P. S. C. macht wiederholt darauf aufmerksam, dals Schulbücher, die nicht amtlich genehmigt sind, weder eingeführt, noch beim Unterricht gebraucht, ja nicht einmal den Schülern zur Anschaffung empfohlen werden dürfen.
18./10. 1906 P. 8. C. genehmigt, daſls auch fernerhin der Unterricht im Sommer zwischen
Pfingsten und den Sommerferien um 8 Uhr statt um 7 Uhr be- ginnen soll.
30./11. 1906 P. S.
gestattet Einführung des englischen Lehr- und Übungsbuches von Dubislav u. Boek von Ostern 1907 an.
Weitere Verfügungen laden zum Besuche von Ferien-Kursen jeder Art, z. B. für Turnen, Hygiene, Neuere Sprachen, Naturwissen- schaften, Archäologie und Staatswissenschaften, ein.
Bestimmungen über die Versetzungen der Schüler an den höheren Lehranstalten. (Ministerial-Erlals vom 25. Oktober 1901.)
§ 1.
Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile und Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahres.
§ 2.
Dem Direktor pleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Befragung und nötigenfalls auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Diese Ergänzung der Unterlagen bildet bei der Versetzung nach Obersekunda die Regel, von der nur in ganz zweifellosen Fällen abgesehen werden darf.
8. 3. In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches(2. B. Grammatik und Lektüre, sowie mündlichen und schriftlichen Leistungen) zu unterscheiden; zum Schlusse muſs aber das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikaté: 1) Sehr gut, 2) Gut, 3) Genügend, 4) Mangelhaft, 5) Ungenügend, zusammengefaſst werden. 3 3


