Jahrgang 
1906
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3./4.

8./5.

18./5.

24./6.

21.)/7.

II.

1905 P. S. O.

1905 P. S. C.

1905 P. S. C.

1905 P. S. C.

1905 P. S. C.

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Verfügungen der vorgesetzten Behörde.

übersendet einen Ministerial-Erlals, wonach der 100 jährige Todestag von Schiller am 9. Mai, als ein Tag dankbarster Erinnerung, durch eine Gedenkfeier in allen Schulen fostlich begangen werden soll. Zugleich werden gemäſs Ministerial- Erlaſs durch Verfügung vom . Mai 32 Stück der Schrift:Warum feiern wir Schillers Todestag? von Otto zur Verteilung an Schüler der unteren und mittleren Klassen, sowie des weiteren 9. Fostsehriften für die Schüler der oberen Klassen der Anstalt überwiesen.

macht aufmerksam auf die Königlichen höheren Maschinenbauschulen in Aachen, Altona, Breslau, Cöln, Dortmund, Einbeck., Elberfeld, Hagen, Kiel, Magdeburg, Posen und Stettin,

sowie auf die niederen Königlichen Maschinenbauschulen in Barmen, Cöln, Dortmund, Duisburg, Gleiwitz, Görlitz und Magdeburg;

desgl. auf die Kaniglichen Hüttenschulen für niedere Betriebsbeamte in Gleiwitz und Duisburg,

und endlich auf die Königlichen Fachschulen für die Eisen- und Stahl- industrie mit Werkstättenbetrieb in Iserlohn, Remscheid, Schmalkalden und Siegen,

unter Angabe der Aufnahmebedingungen und Berechtigungen. Die Bekannimachung wurde im Interesse der Schüler und der Eltern in festem Umschlage im Klassenzimmer der UII¹ aufgehängt.

gibt einen Ministerial-Erlass bekannt, wonach die Anwärter für den Königlichen Forstverwaltungsdienst für das rechte Auge volle Sehleistunig ohne Brechungsfehler und für das linke mindestens ³ ¾¼ der vollen Seh- leistung besitzen müssen.

Dosgleichen muſs in den vorläufigen Zeugnissen der Direktoren, die an Stelle des noch nicht beizubringenden Reifezeugnisses mit dem Gesuche um Zulassung zur Porstverwaltungsſaufbaln einzureichen sind, bescheinigt werden, daſs der Betreffende zur Reifeprüfung zugelassen ist und seine Klassenleistungen in Mathematik unbedingt genügt haben.

teilt mit, dals im Laufe des Schuljahres eine Besichtigung der Anstalt seitens des Herrn Kreisarztes stattfinden wird. Auch wird der Direktor ermächtigt, in dringenden H'ällen den Kreisarzt um eine gutachtliche Aufserung über hresonis he Angelegenheiten der Schule zu ersuchen. Die betreffende Besichtigung hat am 12. Dezember 1905 stattgefunden.

ordnet an, daſs gemäſs Ministerial-Erlals vom 11. Juli 1905 der gute Brauch, am Sodantage unter Ausfall des Unterrichts eine entsprechende Schulfeier zu veranstalten, auch weiterhin in den preufsischen Schulen

allgemein beibehalten werde. 3