Jahrgang 
1904
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Ferienordnung für die höheren Schulen der Stadt Wiesbaden. (Verfügung vom 21. April 1902, S. 3471.)

1) Osterferien: Vom Palmsonntage bis zum Montage nach dem weilfsen Sonntage ein- schlielslich.

2) Pfingstferien: Vom ersten Pfingstfesttage bis zum Montage nach Trinitatis ein- schlieſslich.

3) Sommerferien: 4 Wochen vom 3. Sonntage im Juli ab und aufserdem der auf diese Zeit folgende Montag.

4) Michaelisferien: 1 ½ Wochen vom Sonntge nach der Michaeliswoche ab; der auf diese

Ferien folgende Donerstag ist zur Aufnahmeprüfung zu verwenden. 5) Weihnachtsferien: 14 Tage vom 23. Dezember mittags ab.

Der Unterricht beginnt von Ostern bis Pfingsten morgens um 8 Uhr, von Pfingsten bis Herbst morgens um 7 Uhr, von Herbst bis halben November um 8 Uhr, vom halben November bis zum halben Februar um 8 ½ Uhr und von da bis Ostern um 8 Uhr.(Verfügung vom 30./9. 93 und vom 1. April 1901, S. 2260).