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VI. Stiftungen.
Jubiläumsstiftung für Studienzwecke.
Das Vermögen der Stiftung betrug Ende 1900........... 10026 67 II. Einnahmen von da bis jetzt: 1. Zinsen von Staatspabieren.................. 300— 2.„„ der Landesbank bis 1. Januar 1902........... 2 8 Summe.. ³⁰² 8 Gesamt-sSumme.. 10329 54 10329 54 III. Die Ausgabe beträgt...................... 3⁰00,— dest.. 10029 54 IV. Das Vermögen der Stiftung besteht aus: 1. Staatspapieren......... 10000— 2. Guthaben bei der Sparkasse am 1. April 1902........... 28 57 3. Kassenbestand.....................— E Summe.. 10029 54
VII. Mitteilungen
an die Schüler und deren Eltern.
Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 9. April morgens 8 Uhr mit der Aufnahme- prüfung der neu zugehenden Schüler: der Unterricht beginnt Donnerstag den 10. April 8 Uhr früh mit einer Schulandacht für die evangelischen und um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler; darnach Verlesung der Schulgesetze.
Von den Lehrbüchern haben sich die neu- eintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen; die Lehrbücher der früheren Klassen., besonders die Lesebücher, sind aufzubewahren.
Abmeldungen müssen stets Vor Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. widrigenfalls auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist; dieses beträgt 120 M. für das Jahr.
Schulgeldermäfsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr— Minist.-Erl. v. 23. 11.1857— vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche mussen schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres eingereicht werden.


