9./4. 1901 P. 5./5. 1901 P. 8./5. 1901 P. 6./6. 1901 P. 9./S. 1901 P. 23./10. 1901 P.
9./11. 1901 p.
26./11. 1901 P.
10./2. 1902 P.
N
§.
II.
Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
teilt einen Ministerialerlals mit, wodurch die Pausen zwischen den einzelnen Stunden so geregelt werden, dals ihre Gesamtdauer 10 Minnten für jede Stunde beträgt.
übermittelt einen Ministerialerlals, der die Pflichtstundenzahl der Ober- lehrer mit einem Besoldungsdienstalter von 13 ½ und mehr Jahren auf 22 Stunden wöchentlich ermäſsigt.
macht darauf aufmerksam(Gentralblatt 1901, S. 274), daſs bei neun- stufigen höheren Lehranstalten an Stelle der früheren Abschlufsprüfung die einfache Versetzung nach Obersekunda tritt.
äbersendet ein Exemplar der neuen Lehrpläne und Lehraufgaben für die höheren Schulen in Preufsen(Verlag der Buchhandlung des Waisenhauses m Halle a. S. 1901).
teilt einen Ministerialerlals mit, wonach neu eintretende Schüler, die in der Prüfung für eine höhere Klasse nicht bestanden haben, event. auch noch für die tiefere Klasse eingehend zu prüfen sind.
macht einen Ministerialerlals bekannt, wonach von nun an auch die Abiturienten der Realgymnasien zum militärärztlichen Studium zugelassen sind.
übermittelt einen Ministerialerlals, betreffend Bestimmungen über die Ver- setzungen der Schüler an den höheren Lebranstalten(siehe folgenden Abschnitt).
übersendet 2 Exemplare der Ordnung der Reifeprüfung an den neun- stufigen höheren Schulen in Preufsen(Verlag der Buchhandlung des Waisenbauses in Halle a. d. S. 1901).
erinnert daran, dass für die Aufnahme neuer Schüler lediglich die Reihen- folge der Anmeldungen malsgebend sein soll, sowie dals bei Aufnahme in die Sexta höchstens ½ Jahr an dem Minimalalter von 9 Jahren fehlen qarf, auch wenn der Schüler mit dem Zeugnis der Reife von der Vor- schule entlassen ist
Weitere Verfügungen laden zum Besuche von Ferienkursen ein. z. B. für das Turnen in Berlin und Bonn, für Archäologie in Trier und Berlin, für Naturwissenschaften in Berlin und Göttingen, für neuere Sprachen in Göttingen.


