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II.
C.
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Vverfügungen der vorgesetzten Behörden.
weist auf den Segen der„König-Wilhelm-Stiftung für erwachsene Beamten- töchter“ hin und empfiehlt deren warme Unterstützung. teilt einen Ministerial-Erlass mit, wonach bis zum I. September 1901 in allen öffentlichen Anstalten, sowie höheren und niederen Schulen der alleinige Gebrauch des 100 teiligen Thermometers eingeführt sein soll, auch wenn die vorhandenen S0 teiligen Thermometer oder solche mit doppelter Ablesung noch prauchbar sind. Xhnliche Verfügung vom 11. Februar 1901. macht bekannt, dass Herr Schulrat Dr. Küppers seitens des Herrn Ministers mit der Revision des Turnens in den westlichen Provinzen beauftragt ist- ordnet mit Genehmigung des Herrn Ministers die Teilung der III B zu Herbst 1900 an. bestimmt, dass bei Neuaufnahme von Schülern innerhalb des Schuljahres vorher die Genehmigung der Behörde einzuholen ist, es sei denn, dass die Eltern neu hierhin gezogen sind. gestattet, dass der Vormittagsunterricht auch im Wintersemester bis autf weiteres beibehalten werden kann. genehmigt, dass die Turnhalle im Notfalle bei Mobilmachungen als Reservelazareth zur Verfügung gestellt werde. äübersendet aus der Geh. Kanzlei des Königl. Ministeriums der geistl. etc. Angelegenheiten 70 Kunstblätter zur Verteilung an die Schüler bei Ge- legenheit der Feier des 18. Januar. übermittelt den Ministerial-Erlass vom 20. Dezember 1900, wonach die Abschlussprüfung an allen neunstufigen Austalten von Ostern 1901 ab aufgehoben ist.
Weitere Verfügungen laden zum Besuche von Ferienkursen ein z. B. für das Turnen in Berlin und Bonn, für Archäologie in Bonn, Trier und Berlin, für Naturwissenschaften in Frankfurt a. M., Berlin und Göttingen.


