Den Ausschreitungen vorzubeugen, welche die Schule, wenn sie eingetreten sind, mit ihren schwersten Strafen verfolgen mulſs, ist Aufgabe der häuslichen Zucht der Eltern oder ihrer Stellvertreter. In die Zucht des Elternhauses selbst weiter als durch Rat, Mahnung und Warnung einzugreifen, liegt auſfserhalb des Rechtes und der Pflicht der Schule; und selbst bei auswärtigen Schülern ist die Schule nicht in der Lage, die unmittelbare Aufsicht über ihr häusliches Leben zu führen, sondern sie hat nur deren Wirksamkeit durch ihre Anordnungen und ihre Kontrole zu ergänzen. Selbst die gewissenhaftesten und aufopferndsten Bemühungen der Lehrerkollegien, das Unwesen der Schülerverbindungen zu unterdrücken, werden nur teil- weisen und unsicheren Erfolg haben, wenn nicht die Erwachsenen in ihrer Gesamtheit, ins- besondere die Eltern der Schüler, die Personen, welchen die Aufsicht über auswärtige Schüler anvertraut ist, und die Organe der Gemeindeverwaltung, durchdrungen von der Überzeugung, dals es sich um die sittliche Gesundheit der heranwachsenden Generation handelt, die Schule in ihren Bemühungen rückhaltlos unterstützen.
Noch ungleich gröſser ist der moralische Einfluls, welchen voruehmlich in kleinen und mittleren Städten die Organe der Gemeinde auf die Zucht und gute Sitte der Schüler an den höheren Schulen zu üben vermögen. Wenn die städtischen Behörden ihre Indignation über zuchtloses Treiben der Jugend mit Entschiedenheit zum Ausdrucke und zur Geltung bringen, und wenn dieselben und andere um das Wohl der Jugend besorgte Bürger sich entschlieſsen, ohne durch Denunciation Bestrafung herbeizuführen., durch warnende Mitteilung des Lehrerkollegium zu unterstützen, so ist jedenfalls an Schulorten von mälsigem Umfange mit Sicherheit zu er- warten, daſs das Leben der Schüler aufserhalb der Schule nicht dauernd in Zuchtlosigkeit ver- fallen kann.
gez. Bosse.
Die amtliche Sprechstunde des Direktors ist täglich von 11— 12 Uhr morgens in
seinem Amtszimmer(Nr. 17), Lingang Louisenplatz 5.
Der Direktor: Prof. H. Breuer.


