Jahrgang 
1890
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Kassel, den 18. Januar. Mitteilung eines Ministerialerlasses vom 24. Dezember 1889, in welchem in Hinblick auf die immer noch wiederkehrenden Selbstmorde von Schülern höherer Lehranstalten es als Pflicht der Schulverwaltung bezeichnet wird, die Ursachen der traurigen Thatsache zu prüfen und nach Mitteln zu suchen, um die krankhaften Dispositionen des heran- wachsenden Schülergeschlechts thunlichst frühzeitig und vorbeugend zu bekämpfen. Demgemäls sollen sich Dirigenten und Lebrer strenge selbst prüfen, ob von ihnen die schwere erziehliche Aufgabe immer mit fachmännischer Umsicht und liebevoller Hingebung erfüllt wird. Die Schule soll es sich als ihre Pflicht vorhalten, bedenkliche Einwirkungen des Hauses thunlichst einzu- schränken und die Zöglinge dagegen zu stählen. Demgemäls soll sie jeden Knaben nach seiner Veranlagung beobachten und möglichst individuell behandeln, wobei sich ergeben werde, dals selbst in gröſseren Klassen immer nur eine verhältnismäfsig kleine Zahl von Schülern besondere Rücksichtnahme erheischt. Weiter sollen bei der Versetzung der Schüler alle in Betracht kommenden Momente pflichtmäſsig und wohlwollend gewürdigt und einer Überraschung der Eltern durch unerwartete Milserfolge vorgebeugt werden. Demgemäls soll den Eltern schwach begabter Schüler der Rat erteilt werden, dieselben für einen anderen Beruf zu bestimmen, ebenso bei fortgesetztem Unfleils oder hartnäckigem Widerstreben gegen die Anordnungen der Schule die Entfernung des betreffenden Schülers herbeigeführt werden. Dem oft geradezu verderblichen Drängen der Eltern, durch Privatunterricht und Nachhilfestunden ihre zu Studien nicht geeig- neten Söhne vorwärts zu bringen, soll entschieden entgegengetreten werden. Besondere Auf- merksamkeit und Vorsicht soll aber die Schule solchen Fällen widmen, bei welchen der Grund des Miſserfolgs in vorübergehenden körperlichen oder geistigen Dispositionen der Knaben und Jünglinge zumal in der Entwicklungszeit zu suchen ist, und mit der Familie und Hülfe erfahrener Arzte zusammen wirken und in den Schülern vor allem das Vertrauen zu sich selbst heben und sie geistig und körperlich kräftigen. Dabei wird endlich auch auf den höchst verderblichen, vor allem den Sinn für Wahrhaftigkeit beeinträchtigenden Einfluſs von Schülerverbindungen hin- gewiesen, denen eine unausgesetzte Aufmerksamkeit zuzuwenden sei.

So erwartet die vorgesetzte Behörde von allen Lehrern, daſs sie jederzeit nach besten Kräften bestrebt sein werden, das Wohl ihrer Schüler durch freundliche, eingehende Fürsorge zu fördern, und daſs in jedem Lehrerkollegium die Pflicht, der von dem Herrn Minister bezeichneten Gefahr mit liebevoller Umsicht und thatkräftiger Festigkeit entgegenzutreten, klar erkannt und ihrer Erfüllung gewissenhafte Sorgfalt zugewandt werde

Kassel, den 23. Januar. Mitteilung einer Ministerialverfügung, welche die Einführung der Normalstimmung bezw. Umstimmung des Klaviers betrifft.

Kassel, den 30. Januar. Das Kgl. Provinzial-Schulkollegium äulsert sich über den Lehrplan des Französischen bezw. die sog. neue Methode.