Jahrgang 
1864
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Schulnachrichten.)

I. Lehrverfassung des Realgymnasiums.

A. Lehrercollegium.

5 In der Zusammensetzung des Lehrercollegiums des Herzoglichen Realgymnasiums hat im abgelaufenen Schuljahre keine Veränderung stattgefunden.

Der seit dem Tode des früheren Directors mit der provisorischen Verwaltung der Direction betraute Professor A. Ebenau wurde unterm 13. October 1863 zum Director des Realgymnasiums, so wie Conrector Dr. W. Th. O0. Casselmann unter demselben Datum zum Professor von Seiner Hoheit dem Herzoge gnädigst ernannt. Colla- borator J. A. Hillebrand bestand am Schlusse des vorigen und zu Anfang des laufenden Jahres seine zweite(practische) Staatsprüfung(Ministerialrescript vom 6. Februar 1864 ad Num. St.-M. 1034).

Den Religionsunterricht für die protestantischen Schüler ertheilte, wie früher, Herr Kirchenrath Dietz, den für die katholischen Herr Caplan Tripp. Den Zeichenunter- richt gab Zeichenlehrer A. de Las pée; den im Gesang Elementarlehrer F. Schirg, beide dem Lehrercollegium des Gelehrten-Gymnasiums angehörend.

*) Durch Rescript Herzoglicher Landesregierung vom 3. Juli 1863 ad Num. Reg. 20,904 ist es gestattet worden, dass in diesem Jahre die Schulnachrichten über das Herzogliche Realgymnasium ohne beigegebene wissenschaftliche Abhandlung erscheinen, da die meisten Lehrer der Anstalt durch ander- weitige dienstliche Arheiten(Betheiligung bei den verschiedenen Staatsprüfungscommissionen, technische Begutachtungen im Auftrag Herzoglicher Behörden etc. etc.) so sehr in Anspruch genommen waren, dass sie für die Abfassung einer wissenschaftlichen Arbeit die Zeit nicht finden konnten.

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