Jahrgang 
1864
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Nach Beendigung dieses Cursus findet in analoger Weise wie bei dem Herzoglichen Realgymnasium eine Maturitätsprüfung statt; die in derselben bestandenen Cadetten treten in die obere Abtheilung über.

Diesse umfasst gleichfalls einen zweijährigen Cursus und ist für den Vortrag der militärischen Fachwissenschaften, für die dem Unterofficier und Officier erforderliche Dienstinstruction und für die praktische Ausbildung im Dienste bestimmt.

Am Schlusse des ganzen Cursus erfolgt die Officiersprüfung.

Die diesjährige Aufnahmeprüfung in die Militärschule wird unmittelbar nach der öffentlichen Frühjahrsprüfung des Herzoglichen Realgymnasiums stattfinden. Die Aspi- ranten haben dabei dasjenige Mass von Kenntnissen nachzuweisen, welches die Schüler dieser Lehranstalt bei ihrem Eintritt in die untere Abtheilung der ersten Klasse besitzen müssen.

Anmeldungen, mit allen nach dem Militärschulgesetze vom 20. Juli 1854 erforder- lichen Erklärungen und Anlagen versehen, sind spätestens bis zum 6. März I. J. an die unterzeichnete Behörde einzureichen, von wo aus die weitere Vorlage an das Obercom- mando der Herzoglichen Truppen erfolgen wird.

Wiesbaden, den 1. Februar 1863.

Herzogliche Militärschul-Direction. Weber, Major.