Jahrgang 
1865
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22 V. Schluß des alten und Beginn des neuen Schuljahrs.

Die öffentliche Prüfung, zu welcher die Eltern der Schülerinnen, ſowie alle Freunde und Gönner der Anſtalt hiermit geziemend eingeladen werden, findet an folgenden Tagen Statt:

Montag den 10. April, Vormittags 810, Nachmittags 24 Uhr.

Dienſtag den 11. April, Vormittags 812, Nachmittags 24 Uhr.

Das neue Schuljahr beginnt Dienſtag den 2. Mai.

Die Aufnahme in die IX. Klaſſe, ſowie die Prüfung für die höheren Klaſſen, findet Mon⸗ tag den 1. Mai, Vormittags von 9 12 Uhr, Statt.

Die Anmeldungen können an dem genannten Tage im Schullokale(Luiſenſtraße 24), oder auch früher in der Wohnung des Rektors(Luiſenſtraße 19), mündlich oder ſchriftlich gemacht werden.

Das Schulgeld für die 5 unteren Klaſſen beträgt 30, und für die 4 oberen Klaſſen 40 fl. jährlich. Doch tritt eine Ermäßung ein, wenn mehrere Kinder einer Familie zu gleicher Zeit die Schule beſuchen, und zwar ſo, daß die Eltern für ein Kind 30 oder 40 fl. bezahlen, für das zweite 20 oder 24 fl. 40 kr., und für das dritte 15 oder 20 fl.

Sollten namentlich auswärtige Eltern, welche ihre Töchter unſerer Schule anzuvertrauen beab⸗ ſichtigen, noch weitere Auskunft wünſchen, auch über Familien, die geneigt und geeignet ſind, Schülerinnen in Wohnung und Koſt zu nehmen, ſo iſt der Unterzeichnete gern bereit, dieſe Auskunft zu ertheilen.

Dr. W. Fricke.