i) Schulgeld.
Das Schulgeld beträgt 200 Mark im Jahre und ist in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Schul- geldermäßigung tritt(nur auf schriftlichen Antrag) ein, wenn mehrere Geschwister höhere Schulen besuchen. Das älteste Kind zahlt den vollen Betrag, das zweite nur drei Viertel, das dritte die Hälfte, alle weiteren Kinder sind von der Zahlung des Schulgeldes befreit.
Außerdem kann auf Grund eines Gesuches(Vordrucke erhält man beim Oberschullehrer Barsch) durchaus würdigen und tüchtigen Schülern Schulgeldermäßigung oder Befreiung gewährt werden, wenn die Eltern in schwieriger wirtschaftlicher Lage sind. Die Gesuche sind zu Beginn jedes Halbjahres zu erneuern.
Das Schulgeld ist am 1. eines jeden Monats fällig. Es kann durch Zahlkarte auf das Postscheck- konto Frankfurt a. M. 6830 der hiesigen Staatlichen Kreiskasse Rheinstraße 35 eingezahlt werden. Bez. der Wirkungen der Zahlungsversäumnis von Schulgeld bestimmt M. E. v. 1. 2. 1928— UII 1777/27 folgendes:„Beim Verzuge in der Schulgeldzahlung ist von der einstweiligen Aus- schließung eines Schülers vom Unterricht der von ihm besuchten höheren Lehranstalt abzusehen...... Nach ergebnislosem Ablauf der für die Zahlung gestellten Nachfrist wird alsbald das Beitreibungs- verfahren eingeleitet, wenn nicht Stundung gewährt werden kann. Auf dem Mahnzettel ist schon auf die Folgen der Zahlungsversäumnis ausdrücklich hinzuweisen. Bis zur Erledigung des Zwangs- beitreibungsverfahrens nimmt der Schüler am Unterricht weiterhin teil. Erst wenn die Beitreibung nicht zum Ziele geführt hat, ist der Schüler aus der Anstalt zu entlassen. Gleichzeitig ist, wenn der Schüler noch schulpflichtig sein sollte, die zuständige Ortsschulbehörde von der Entlassung in Kenntnis zu setzen.“(Zb. 1928, H. 4, S. 60.)
k) Berufsberatung.
In allen Angelegenheiten, die sich auf Berufsberatung beziehen, wende man sich an Studienrat Spatz um Auskunft. Auch die Berufsberatung des Städt. Arbeitsamtes erteilt gern sachkundigen Rat.
1) Die Hilfsbücherei
wurde nach Maßgabe der vorhandenen Mittel weiter ausgebaut.
IV. Der Elternbeirat.
Der Elternbeirat hatte im Schuljahre folgende Mitglieder: Dr. jur. Milch, Rechtsanwalt,(Vor- sitzender), Ritter, Buchdruckereibesitzer(Stellv. Vorsitzender), Müller, Adolf Lehrer(Schriftführer), Reichmann, Rittmeister a. D.(Rechnungsführer), Schmidt, Martin, Pfarrer, Fischbach, Post- assistent, Freifrau Löw von und zu Steinfurth, Frau Hauptmann Luchs, Dr. Graubner, Kaufmann.


