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Am 18. Dezember fand das Weihnachtskonzert unter Mitwirkung des städtischen Kurorchesters und namhafter Solisten im Kurhause statt. Der Chor sang:»Hymne an die Musik« von Julius O. Grimm(1827— 1903) und»Weihnacht« von Klughardt. Bei dem letzteren Stück hatten zwei frühere Schüler(Kniffler und Schuhmacher) die Deklamation über- nommen. Die zweite Suite in Kanonform für großes Orchester und Teile aus der dritten Suite für Streichorchester, sowie Lieder für Sopran von J. O. Grimm und das Pastorale aus dem »Messias« von Händel vervollständigten die Vortragsfolge.
Am 10. und 11. Januar 1928 besichtigte der Vizepräsident des P. S. K. Dr. Sondag die Anstalt, namentlich die Klassen der reformrealgymnasialen Abteilung. Er hatte auch die Freundlichkeit, an dem Elternabend am 11. Januar teilzunehmen. Studiendirektor Dr. Weinstock aus Frankfurt hielt einen Vortrag über die Antike, und der Schulchor trug unter der Leitung des Direktors altgriechische Gesänge vor.
Vom 5.—7. Januar 1928 nahm Studienrat Hoger an einem Lehrgang betr.-Rechenstab« in Kassel teil. Am 10. März beteiligten sich 5 Deutschlehrer an Lehrproben und Besprechungen über den deutschen Aufsatz in Frankfurt a. M.
Vom 5.— 7. März fand unter dem Vorsitz des Direktors die mündliche Reifeprüfung statt. Alle 41 Prüflinge bestanden. Sie wurden am letzten Schultage entlassen, die Abschieds- rede hielt Oberstudienrat Dr. Koch, von den Schülern sprach Wilhelm Schmelz(0 I b).
Anläßlich der 400. Wiederkehr seines Todestages wurde Albrecht Dürers gedacht durch die Deutschlehrer, Studienrat Sarnowsky und Oberschullehrer Görsch im Zeichen- unterricht.
Zwei frühere langjährige Lehrer an der Anstalt starben im Berichtsjahre: Prof. Otto Range am 7. April im 84. Lebensjahre, Geh. Studienrat Prof. Dr. Adam am 5. Oktober im 86. Lebensjahre. Die früheren Schüler werden ihren alten Lehrern ein treues Gedächtnis bewahren.
Am Samstag, den 31. März, nach der 3. Stunde schloß das Schuljahr.
VII. Aus den Verfügungen der Behörden.
1. Ministerialerlaß vom, 28. März 1927— U II 414:„Schulgeldermäßi- gungen usw.“:„Die zwangsläufige Gewährung von Schulgeldermäßigungen und Schulgeld- befreiungen für zweite, dritte und weitere Kinder desselben Erziehungsberechtigten entspricht nicht immer der Billigkeit. Diese Vorteile genießengelegentlich auch Eltern, deren wirtschaftliche Lage eine Erleichterung in der Schulgeldzahlung nicht notwendig erscheinen läßt.— Die vorgesehenen Schulgeldermäßigungen und Schulgeld- befreiungen an staatlichen höheren Lehranstalten für zweite, dritte und weitere Kinder desselben Erziehungsberechtigten sind bis auf weiteres nur auf Antrag zu bewilligen. Den Anträgen ist ohne weitere Nachprüfung zu entsprechen.“(Zb. 1927, H. 8, S. 126/27— vgl. Nr. 15.)
2. Ministerialerlaß vom 25. April 1927— UII 624:„Zulassung zur Reife- prüfung“:„Ein zum Ostertermin von der Reifeprüfung zurückgestellter Schüler, der in der Schule verbleibt, kann nicht schon nach einem halben Jahre, sondern erstzum nächsten Ostertermin zur Reifeprüfung zugelassen werden.“—„Ein von der Reifeprüfung zurück- gestellter Oberprimaner, der die Schule verläßt und sich weiter vorbereitet, kann bereits ein halbes Jahr nach dem Abgang von der Schule zur Reifeprüfung als Nichtschüler zugelassen


