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VIII. An die Eltern unserer Schüler.
Ein vertrauensvolles Zusammenwirken von Elternhaus und Schule ist heute mehr als je notwendig. Die Eltern seien daher nachdrücklich auf die Sprechstunden der Lehrer hin- gewiesen. Der Unterzeichnete ist an allen Schultagen(mit Ausnahme des Samstags) von 11— 11 ¾ Uhr in seinem Amtszimmer zu sprechen. Ein Verzeichnis der Sprechstunden des ganzen Kollegiums hängt im unteren Flur der Anstalt. Man wende sich zunächst um Auskunft, an die Herren Fachlehrer und Klassenleiter, dann erst, wenn erforderlich an den Direktor. Vorherige Anmeldung der Eltern durch den Schüler ist praktisch. So gern alle Auskünfte im Laufe des Schuljahres gegeben werden, ebenso unerwünscht, weil zwecklos, sind Anfragen über die Versetzung in den letzten sechs Wochen des Schuljahres.
Befreiung vom Turnunterricht erfolgt nur auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses.
Erkrankt ein Schüler, so ist dem Klassenleiter sofort, spätestens aber am zweiten Tage eine schriftliche Entschuldigung einzureichen. Soll der Schüler ausnahmsweise sonst der Schule fernbleiben, so ist vorher Erlaubnis einzuholen, für einen Tag vom Klassenleiter, für mehrere vom Direktor.
Die Abmeldung der Schüler erfolgt schriftlich bei dem Direktor.
IX. Ferienordnung für das Schuljahr 1927/28.
V Schluß V Wiederbeginn
es Unterrichts Ostern 1927... 9. April V 26. April Pfingsten..... 3. Juni V 14. Juni Sommer..... 15. Juli 16. August Herbst..... 27. September V 12. Oktober Ostern 1928... 31. Mär⸗
Der Unterricht schließt jedesmal nach der dritten Stunde des letzten Schultages.
Die Ferienreisen wollen die Eltern so einrichten, daß kein Gesuch um Urlaub— weder vorher noch nachher— eingereicht zu werden braucht, denn all diese Gesuche müssen um der gleichmäßigen Gerechtigkeit willen doch abgelehnt werden.
Dr. August Preising Oberstudiendirektor.


