Jahrgang 
1925
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5. Für alle von Schülern verü O NWen Beschädigungen an dem Schulgebäude, den Schul- und Lehrggäten hatrder Täter oder, wenn dieser nicht zu ermitteln ist, die betreffende Klasse adfzukommen.

6. Auswärtige Schüler dürfen sich im Winter vor Beginn des Unterrichts nur in dem dazu bestimmten Schulraume aufhalten. Die Eltern sollen sich jedoch vorher schriftlich verpflichten, jeden etwa vorkommenden Schaden an dem Anstaltsinventar zu ersetzen.

7. Wer in den Schulräumen, beim Turnen, Wandern usw. in dem Besitz von Schuss- oder andern gefährlichen Waffen betroffen wird, muss nach einer Anweisung des Ministers mindestens mit der Strafe der Androhung der Entfernung bestraft werden. In den letzten Jahren haben wiederholt an anderen Anstalten Schüler das Leben ihrer Mitschüler durch Unvorsichtigkeit gefährdet.

8. Das Schulgeld beträgt monatlich 10 Mark(Aufnahmegebühr 5 Mark) und muss in den ersten drei Tagen jeden Monats bezahlt werden. Wird nach erfolgter Mahnung nicht sofort bezahlt, müssen die Beträge im Wege des Beitreibungsverfahrens eingezogen werden.

Freistellen können in beschränkter Zahl nur tüchtigen und würdigen Schülern verliehen werden. Etwaige Gesuche sind unter eingehender Begründung und Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse dem Unterzeichneten zu Beginn des Schuljahres ein- zureichen. Sie müssen jährlich erneuert werden.

9. Den Schülern ist das Rauchen im allgemeinen verboten. Nur die Schüler der Klassen OII OI die Erlaubnis der Eltern vorausgesetzt dürfen rauchen; selbstverständ- lich ist aber auch ihnen das Rauchen auf dem Weg von und zur Schule sowie auf dem Schul- grundstück untersagt. Zugleich ergeht an die Eltern die dringende Bitte, dem immer mehr um sich greifenden ebenso gesundheitsschädlichen wie kostspieligen Zigaretten- rauchen ihrer Söhne entgegenzutreten.

10. Wenngleich die körperliche Ertüchtigung der Jugend jetzt nötiger als je ist, so erscheint es doch angebracht, die Eltern mit Ernst darauf hinzuweisen, dass die Jugend auch in diesem Punkte öfter zu Uebertreibungen neigt, die schwere Schäden nach sich ziehen können(Herzfehler u. dergl.). Die Eltern wollen also auch in dieser Beziehung auf ihre Kinder achten.

11. Die Abmeldung eines Schülers hat durch die Eltern schriftlich bei dem Direktor zu erfolgen und zwar vor Ablauf des Monats. Erfolgt die Abmeldung später, so ist das Schulgeld für den folgenden Monat noch zu entrichten.

12. Auf die Hilfsbücherei(Verwaltung: Studienrat Spatz) seien die Eltern nochmals hingewiesen. Die durch die kleine Leihgebühr(20 Pfennig für das Buch) ein- gehenden Gelder werden wieder im Interesse der Anstalt verwendet. Schliesslich seien unsere Eltern auf ein lesenswertes Büchlein von Oberstudiendirektor Dr. Bottermann Soll unser Fritz das Gymnasium besuchen? hingewiesen. Es enthält treffliche Aufschlüsse über Geist und Form des humanistischen Gymnasiums und seine Bedeutung für die nationale Kultur. Es lässt sich nicht leugnen, dass die Urteile über den Gegen- wartswert unserer Schulart in den letzten Jahren vielfach sehr ungünstig waren. Diesen Gegnern des Gymnasiums möchten wir in erster Linie das Büchlein in die Hand drücken. (Berlin, Weidmannsche Buchhandlung, 1 Mark.)

Die Eltern werden herzlich gebeten, die Schule bei Durchführung der gegebenen Anordnungen nachdrücklich zu unterstützen. Nur so werden sie ihre Söhne vor schwerer Schädigung und sich selbst vor Aerger und Enttäuschungen schützen können.

Dr. August Preising, Oberstudiendirektor.

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