I. Bericht über den Unterricht. a) Die allgemeine Lchrverfassung der Schule.
Die Anstalt besteht aus zwei Abteilungen: die eine ist ein humanistisches Gymnasium, das in den Klassen UII— OI Do ppelcoeten hatte, die andere ein Reform- gymnasium i. E., von dem die Klassen VI— U III einschl. vorhanden waren.
Im Gymnasium wurde genau nach der Lehrverfassung von 1901 unterrichtet. Wahl- freier Unterricht wurde im Englischen, Hebräischen und im Zeichnen von OII-1. gegeben.
Die Lehrverfassung der vier Klassen des Reformgymnasiums war die des sog. Frankfurter Lehrplanes.
Es wurde jedoch am 1. Februar 1924 beantragt, das Reformgymnasium in ein Reform-Realgymnasium i. E. zu verwandeln. Dieser Antrag wurde durch Verf. vom 24. 4., S. 4057 mit der Maßgabe genehmigt, dass zum 1. November 1925 ein neuer Bericht über die endgültige Gestaltung dieser Abteilung eingereicht werde.


