Besondere Mitteilungen.
In den letzten Jahren sind deutliche Anzeichen davon zutage getreten, daß leider auch hier das Unwesen der Schülerverbindung vorhanden ist. Da, wo viele auswärtige, in Pensionen wohnende Schüler vorhanden sind, ist es erklärlich, daß derartige Schäden sich ein- wurzeln können. Hier, wo es sich fast nur um einheimische, bei ihren Eltern wohnende Schüler handelt, ist es ein recht betrüblicher Beweis von mangelhafter elterlicher Aufsicht, wenn derartiges sich festsetzen kann. Kurz seien folgende Punkte zur Beachtung hervorgehoben:
1. Schülerverbindungen, die unter Nachahmung studentischer Formen, in Veranstaltungen von Kneipereien ihren Lebenszweck schen, sind durch ministeriellen Erlaß auf das strengste verboten und zwar mit Recht, weil sie die Mitglieder erfahrungsgemäßz moralisch, geistig und körperlich schwer schädigen und die Wirksamkeit und den gesunden Geist der Anstalt empfindlich becinträchtigen können. Die Teilnehmer an ihnen werden mit der Verweisung von der Anstalt, zum mindestens mit der Androhung der Verweisung bestraft.
2. Bei einer Stadt von der Größe Wiesbadens liegt es gänzlich außerhalb der Macht des Lchrerkollegiums, die Schüler nach dieser Richtung hin zu beaufsichtigen und solche Ausartungen zu verhüten. Die Schule kann nur durch Mahnen und Warnen vorzubeugen versuchen.
3. Einzig das Elternhaus ist es, in dessen Macht es liegt, solche Ubelstände nicht aufkommen zu lassen, indem ein jedes für seinen Sohn durch demgemäße Lebensregelung einsteht. Ihm fällt also die volle Verantwortung zu, wenn trotzdem solche verderbliche Formen des Schülerverkehrs einreißen und bei ihrer Entdeckung harte Strafen Platz greifen müssen.
Wie schön wäre es, wenn auch auf diesem Gebiete Haus und Schule einträchtig zusammen- wirkten! Soll es doch nur geschehen zur Wohlfahrt der Jugend!
Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf die Société d'échange international des enfants et des jeunes gens in Paris, 36 Boulevard Magenta, die im Interesse gründlicher Spracherlernung, den Austausch französischer, englischer, deutscher Schüler und Schülerinnen namentlich während der Ferien vermittelt und zwar in der Weise, daß diese zu gleicher Zeit wechselseitig unentgeltlich in guten Familien untergebracht und als völlige Familienmitglieder behandelt werden. In Berlin hat sich unter dem Vorsitze des Stadtschulrats Dr. Michaelis ein Ausschuß gebildet, der mit dem Pariser Komitee in Verbindung steht. Wer von dieser nützlichen Einrichtung Gebrauch machen vill, hat sich an eine von beiden Adressen zu wenden.
Ferienordnung.
Die Ferienordnung für das Jahr 1914/15 gestaltet sich nach dem Datum des Schulschlusses und Schulanfangs folgendermaßen:
Ostern 1914: Samstag, den 4. April bis Dienstag den 21. April; Pfingsten: Freitag, den 29. Mai bis Dienstag, den 9. Juni; Sommer: Freitag, den 17. Juli bis Dienstag, den 18. August; Michaelis: Samstag, den 3. Oktober bis Donnerstag, den 9. Oktober; Weihnachten: Mittwoch, den 23. Dezember bis Dienstag, den 5. Januar 1915; Ostern 1915: Mittwoch, den 31. März 1915.
Schülervereine.
UÜber Einrichtung und Tätigkeit des Turn- und Schwimmvereins siehe Turnbericht, Seite 12.
Der Gymnasial-Stenographenverein nach Stolze(Syst. Stolze-Schrey, gegründet 1888) konnte im letzten Sommer mit einem wohlgelungenen Fest das erste Vierteljahrhundert scines Be- stehens würdig beschließen. Der Verein zählte im verflossenen Jahre 74 Mitglieder, darunter 52 ordentliche. Wöchentlich fanden eine, später zwei UÜbungsstunden statt. Für die Ausbreitung der Kurzschrift sorgten 3 Anfängerkurse, die sich eines starken Besuches erfreuten, für die Weiterbildung


