30.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden
Datum:
. April 1913:
April:
. Dezember:
. Dezember:
. Februar 1914:
von allgemeinerem Interesse.
Die letzte Oberlehrerstelle wird in eine etatsmäßige Hilfslehrerstelle verwandelt.
Reifeprüflinge, die als Fahnenjunker bei der Armee eintreten wollen, sind sofort nach der Prüfung aus der Schule zu entlassen.
Zur erfolgreichen Bekämpfung der spinalen Kinderlähmung wird die Anweisung vom 9. Juli 1907, die eine Verbreitung übertragbarer Krankheiten verhüten soll, ergänzt.
Schaustellungen von wilden Tieren, mit denen eine Gefährdung der Schüler verbunden ist, dürfen in Schulen nicht zugelassen werden.
Professor Dr. Wilh. Hofmann wird von Ostern 1914 an als Oberlehrer vom Kgl. Gymnasium in Dillenburg an das hiesige Kgl. Gymnasium versetzt.


