Über den Besuch der Kinematographentheater hat das Ministerium unter dem 8. März 1912 den folgenden Erlals veröffentlicht:
Berlin, den 8. März 1912. ⸗=Die Kinematographentheater haben neuerdings nicht nur in den Groſsstädten, sondern auch in kleineren Orten eine solche Verbreitung gefunden, dafs schon in dem hierdurch veranlaſsten übermäſsigen Besuche solcher Veranstaltungen, durch den die Jugend vielfach zu leichtfertigen Ausgaben und zu einem längeren Verweilen in ge- sundheitlich unzureichenden Räumen verleitet wird, eine schwere Gefahr für Körper und Geist der Kinder zu befürchten ist. Vor allem aber wirken viele dieser Lichtbildbühnen auf das sittliche Empfinden dadurch schädigend ein, dals sie unpassende und grauenvolle Szenen vorführen, die die Sinne erregen, die Phantasie ungünstig beeinflussen und deren Anblick daher auf das empfängliche Gemüt der Jugend ebenso vergiftend einwirkt wie die Schmutz- und Schundliteratur. Das Gefühl für das Gute und Böse, für das Schickliche und Gemeine muls sich durch derartige Darstellungen verwirren; und manches unverdorbene kind- liche Gemüt gerät hierdurch in Gefahr, auf Abwege gelenkt zu werden. Aber auch das ästhetische Empfinden der Jugend wird auf diese Weise verdorben; die Sinne gewöhnen sich an starke, nervenerregende Eindrücke und die Freude an ruhiger Betrachtung guter künstlerischer Darstellungen geht verloren.
Diese beklagenswerten Erscheinungen machen es zur Pflicht, geeignete Malsregeln zu treffen, um die Jugend gegen die von solchen Lichtbildbühnen ausgehenden Schädigungen zu schützen. Hierher gehört vor allem, daſs der Besuch von Kinematographentheater durch Schüler und Schülerinnen sowie durch die Zöglinge der Seminare und Präparandenanstalten ausdrücklich denselben Beschränkungen unterworfen wird. Auch mulfs die Schule es sich an- gelegen sein lassen, die Eltern bei gebotenen Gelegenheiten durch Warnung und Belehrung in geeigneter Weise auf die ihren Kindern durch manche Kinematographentheater drohenden Schädigungen aufmerksam zu machen.-
Es wäre dringend erwünscht, wenn die Eltern sich selbst von der Beschaffenheit der ver- schiedenen Theater überzeugten, demgemäfs ihre Kinder mit bestimmten Weisungen versähen, vor allem ihnen nur für einzelne Aufführungen nach genauer Einsicht in das jedesmalige Programm von Fall zu Fall die Erlaubnis erteilten und den Besuch in der Abendzeit am besten ganz untersagten. Sollten aber künftig besondere Vorstellungen für die Jugend mit einem durchaus geeigneten, teils belehrenden, teils harmlos erheiternden Inhalte eingeführt werden, eine Einrichtung, die erstrebens- wert ist und auch erstrebt wird, so sind diese natürlich empfehlenswert und sollten von den Eltern begünstigt werden.
Möge dieses ernstem Interesse an der Wohlfahrt unserer Jugend entsprungene Mahnwort bei den Angehörigen unserer Schüler ein offenes Ohr finden und sie daran erinnern, dafs auch auf diesem wichtigen Gebiete Haus und Schule zusammenarbeiten müssen, doch so, dals dem ersteren naturgemäls der Löwenanteil der Verantwortung und Wirkung zufällt!
Ilingewiesen sei an diesér Stelle auch auf die Société d'échange international des enfants et des jeunes gens in Paris, 36 Boulevard Magenta, die im Interesse gründlicher Spracherlernung, den Austausch französischer, englischer, deutscher Schüler und Schülerinnen namentlich während der Ferien vermittelt und zwar in der Weise, dafs diese zu gleicher Zeit wechselseitig unentgeltlich in guten Familien untergebracht und als völlige Familienmitglieder behandelt werden. In Berlin hat sich unter dem Vorsitze des Stadtschulrats Dr. Michaelis ein Ausschuls gebildet, der mit dem Pariser Komitee in Verbindung steht. Wer von dieser nütslichen Einrichtung Gebrauch machen will, hat sich an eine von beiden Adressen zu wenden.
.


