Jahrgang 
1909
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Turn- und Zeichenunterricht.

Die Schule der Gegenwart ist ernst bemüht, ihre Zöglinge nicht nur geistig zu bilden, sondern auch körperlich kräftig zu entwickeln, in der Erkenntnis, dafs nur die Harmonie zwischen geistiger und körperlicher Ausbildung dem Ideale der Erziehung nach allen Richtungen hin entspricht. Diese Bestrebungen, die in der stärkeren Betonung des Turnunterrichtes, vor allem aber in der Pflege des Bewegungsspieles im Freien ihren Ausdruck finden, verdienen die verständnisvolle Förderung von Seiten der Eltern, selbst wenn mit diesen Veranstaltungen einige Unbequemlichkeiten verbunden sein sollten. Deshalb kann eine Befreiung von dem Turnunterrichte und den Bewegungsspielen, die am hiesigen Gymnasium während des Sommers für die dritte Turnstunde eintreten und deshalb für alle Schüler verbindlich sind, nur bei wirklich triftigen Gründen stattfinden. In diesem Sime schärft ein Ministerialerlals vom 13. Juli 1908 nochmals folgende Bestimmung ein: Eine Befreiung vom Turnunterricht ist nur dann auszusprechen, wenn wirkliche Leiden nachgewiesen werden, bei denen eine Verschlimmerung durch das Turnen zu befürchten ist. Weiter Schulweg, Bleichsucht, Muskel- schwüche, Rachenkatarrh und ähnliche Dinge können nicht als ausreichende Gründe für die Befreiung erachtet werden. Für die Befreiung vom Zeichenunterricht kann nach ministerieller Verfügung das Zeugnis eines Spezialarztes vom Anstaltsleiter verlangt werden, wenn es sich um ein Augenleiden als Grund zur Befreiung handelt. Das wahlfreie Zeichnen von UII aufwärts wird wegen des Nutzens zeichnerischen Könnens für viele, zumal technische Berufe des heutigen Kulturlebens varm empfohlen. Am Ende des Schuljahres findet eine Ausstellung von Zeichnungen im Zeichensaale statt.

Versetzung.

Aus den Bestimmungen über die Versetzung der Schüler vom 25. Oktober 1901 sei der§ 5, der auf den Osterzeugnissen öfters angeführt wird, in seinem Wortlaute mitgeteilt: Unzulässig ist es, Schüler unter der Bedingung zu versetzen, daſs sie am Anfange des neuen Schuljahres eine Nach- prüfung bestehen. Dagegen ist es statthaft, bei Schülern, die versetzt werden, obwohl ihre Leistungen in einzelnen Fächern zu wünschen übrig liefsen, in das Zeugnis den Vermerk aufzunehmen, dals sie sich ernstlich zu bemühen haben, die Lücken in diesen Fächern im Laufe des nächsten Jahres zu beseitigen, widrigenfalls ihre Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht erfolgen könne.

Ferienordnung.

Die Ferienordnung für das Jahr 1909/10 gestaltet sich nach dem Datum des Schulschlusses und Schulanfangs folgendermalsen:

Ostern: Sonnabend den 3. April bis Montag den 19. April; Pfingsten: Freitag den 28. Mai bis Montag den 7. Juni; Sommer: Freitag den 16. Juli bis Dienstag den 17. August; Michaelis: Sonn- abend den 2. Oktober bis Donnerstag den 14. Oktober; Weihnachten: Donnerstag den 23. Dezember 1909 bis Freitag den 7. Januar 1910; Ostern 1910: Sonnabend den 19. März 1910 bis Montag den 4. April 1910.

Schülervereine.

An der Anstalt bestehen jetzt drei Schülervereine, die alle drei löbliche Zwecke verfolgen und deshalb empfehlenswert sind. Um zu verhindern, dafs sie ihre Mitglieder in der Erfüllung ihrer Hauptaufgabe, ihrer Schulpflichten, beeinträchtigen, ist die Bestimmung getroffen, daſs in der Regel ein Schüler nur einem Verein angehören darf; Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung des Direktors. Einig, Angaben über ihre Einrichtung und ihre Tätigkeit im verflossenen Jahre seien hinzugefügt.

1. Der Gymnasiasten-Turnverein ist gegründet von Herrn Turnlehrer Güll im Jahre 1880, untersteht jetzt einem selbstgewählten Vorstande und der Oberaufsicht des Herrn Turnlehrers Hagelauer; er zählt augenblicklich 64 Mitglieder. I. Turnwart ist zur Zeit H. Feilbach aus UIa. Mitglied kann jeder Schüler der Anstalt von OI bis UIII werden. Der Eintritt kostet 1 M.,