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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
—, otto-Stiftung. a. Tr k. Te Das Vermögen der Stiftung betrug am Ende des Schuljahres 1901/1902... 75103 V 05— I. Einnahmen: 1. Zinsen von Staatspapieren...... V 172——— 2. Zinsen vom Vorschufsverein bis 1. Tanuar 1903 2 V 97—— Summe 5278 02—— II. Ausgaben: bers un 1. Unterstützung eines früheren Schülers............ V——-— 160— 2. Für die bibliotheca pauperum............1 V— 13 68 Summe. 173 68 bleibt Bestand.. 5104 34 Das Venngen der Stiftung besteht aus: . Guthaben bei der Staatsschuldbuch- Kervaltung.. 5000,— M. 1 Guthaben bei dem Vorschufsverein........ 102,88„ 3. Kassenbestand............ 22 1.46
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Summe.. 5104,34 M.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Auf Anordnung des Königl. Provinzial- Schulkollegiums wird den Eltern bezw. deren Stell- vertretern hierdurch mitgeteilt, dals im Flur des Gymnasialgebäudes, sowie in jedem Klassenzimmer durch Anschlag bekannt gemacht ist, wann und wo sie mit den Lehrern der Anstalt Rücksprache nehmen können.
Da es ferner im Interesse der Eltern liegt, regelmälſsig die schriflichen Arbeiten ihrer Söhne einzuschen, so wird hierdurch darauf hingewiesen, dals die Hefte den Schülern in bestimmten Pristen mit nach Hlause gegeben werden.
Die Schulordnung enthält im wesentlichen folgende Bestimmungen:
Wahl und Wechsel der Wohnung ausvwärtiger Schüler bedürfen der Genehmigung des Direktors; die Wohnung muſs gewechselt werden, wenn der Direktor dies verordnet. Aus- wärtige Schiller dürfen ohne Erlaubnis des Klassenlehrers nicht über Nacht auswärts pleiben.


