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— 31=. teilnehmen, nachdem sie vorher in jedem einzelnen Fall ihrem Ordinarius eine Be-— scheinigung ihres Vaters bezw. dessen Stellvertreters vorgelegt haben, welche bezeugt, daſs dieser mit ihrem Vorhaben einverstanden ist. Die Verantwortung für die ungünstigen Folgen solcher Vergnügungen lehnt die Schule durchaus ab.
Alle Geldsammlungen sind verboten, sofern sie nicht vom Direktor erlaubt worden sind. Die Austrittserklärung hat schriftlich vor Beginn des Vierteljahres zu erfolgen, sonst ist auch für dieses das Schulgeld zu zahlen.
Mittwoch, den 9. April, morgens von 8 Uhr ab, wird die Prüfung der neu angemeldeten Schüler stattfinden.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 10. April, morgens um 8 Uhr mit einer Schul- andacht für die evangelischen, um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler.
Schulgeldermäfsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche sind schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres einzureichen.
Die amtliche Sprechstunde des Unterzeichneten ist an allen Schultagen aufser Samstags von 3— 4 Uhr nachmittags in seinem Amtszimmer No. 23/5, Eingang Luisenplatz No. 4.
Professor Dr. Fischer.


