Jahrgang 
1902
Einzelbild herunterladen

28

VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.

Otto-Stiftung. x. Tf MX. Pr.

Das Vermögen der Stiftung betrug am Ende des Schuljahres 1901/1902. 5102 V 49 I. Einnahmen: 1. Zinsen von Staatspapieren 172 2. Zinsen vom Vorschulsverein bis I. Januar 1902 2 91 Summe 5277 40 II. Ausgaben: 1. Unterstützung früherer Schüler 160 2. Für die bibliotheca pauperum... 14 35 Summe 174 35 V bleibt Bestand 5103 05 Das Vermögen der Stiftung besteht aus: 1. Guthaben bei der Staatsschuldbuch-Verwaltung..... 5000, Mk. 2. Guthaben bei dem Vorschufsverein....... 99,91 3. Kassenbestand.......... 22 3,14 Summe.. 5103,05 Mk.

VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.

Auf Anordnung des Herrn Ministers werden hierdurch bekannt gemacht: Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten. § 1.

Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen Urteile

und Zeugnisse der Lehrer, insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahres. § 2.

Dem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Befragung und nötigenfalls auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Diese Ergänzung der Unterlagen bildet bei der Versetzung nach Obersckunda die Regel, von der nur in ganz zweifellosen Fällen abgesehen werden darf.

§ 3.

In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches(z. B. Grammatik und Lektüre sowie mündlichen und schriftlichen Leistungen) zu unterscheiden; zum Schlusse mufs aber das Urteil für jedes Fach in eines der Prädikate: 1) Sehr gut, 2) Gut, 3) Ge- nügend, 4) Mangelhaft, 5) Ungenügend, zusammengefaſst werden.