Jahrgang 
1901
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Die Benutzung der Landesbibliothek ist den Schülern der oberen Klassen gegen Erlaubnisschein des Klassenlehrers gestattet, die der öffentlichen Lesezimmer und Leih- bibliotheken verboten.

Der Besuch von Wirtshäusern, Konditoreien, Gartenlokalen 9etc. innerhalb oder in der Nähe der Stadt ohne Beisein der Eltern oder deren Stellvertreter ist untersagt, desgleichen auch das Rauchen. Zusammenkünfte der Schüler in ihren Wohnungen, gemeinsame Trinkgelage, alle unerlaubten Vereinigungen, insbesonde alle Verbindungen in studentischen Formen sind untersagt, letztere bei Strafe der Entfernung.

Wer in den Schulräumen, beim Turnen, bei Schulspaziergängen, beim Schwimmen etc. mit Schufswaffen betroffen wird, muss ebenfalls entfernt werden.

Das Baden im offenen Rhein ist auch polizeilich streng verboten.

Die Schüler haben im Winter in der Regel abends um 8 Uhr, im Sommer spätestens um 10 Uhr abends zu Hause zu sein; gehen sie dennoch mit Erlaubnis der Eltern abends ins Theater, auf Bälle, in Tanzgesellschaften etc., so fällt die Verantwortung auf die Eltern.

Offentliche Bälle dürfen die Schüler nur in Begleitung ihrer Eltern oder deren Stellvertreter besuchen, nachdem sie vorher die Erlaubnis des Direktors dazu eingeholt haben. An privaten Tanzkursen, Tanzgesellschaften und Bällen dürfen die Schüler erst teilnehmen, nachdem sie vorher in jedem einzelnen Fall ihrem Ordinarius eine Be- scheinigung ihres Vaters bezw. dessen Stellvertreters vorgelegt haben, welche bezeugt, dass dieser mit ihrem Vorhaben einverstanden ist. Die Verantwortung für die ungünstigen Folgen solcher Vergnügungen lehnt die Schule durchaus ab.

Alle Geldsammlungen sind verboten, sofern sie nicht vom Direktor erlaubt worden sind. Die Austrittserklärung hat schriftlich vor Beginn des Vierteljahres zu erfolgen, sonst ist auch für dieses das Schulgeld zu zahlen.

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Montag, den 15. April, morgens von 8 Uhr ab, wird die Prüfung der neu angemeldeten

Schüler stattfinden.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 16. April, morgens um 8 Uhr mit einer Schul-

andacht für die evangelischen, um 7 ¾ Uhr mit einer Schulmesse für die katholischen Schüler.

Schulgeldermäfsigungen können nur auf Grund der Würdigkeit der Schüler und

Bedürftigkeit der Eltern und zwar höchstens für ein Schuljahr vom Direktor gewährt werden. Alle Gesuche sind schriftlich bis zum Beginn des Schuljahres einzureichen.

Die amtliche Sprechstunde des Unterzeichneten ist an allen Schultagen aulser Samstags von

3 4 Uhr nachmittags in seinem Amtszimmer No. 23/5, Eingang Luisenplatz No. 4.

Professor Dr. Fischer.