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VI. Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Otto-Stiftung. Mk. Pf. M. V Pf. I. Das Vermõögen der Stiftung betrug am Ende des Schuljahrs 1894/95....— V— 4946 63 II. Einnahmen und Zuwendungen von da bis jetzt: 1. Zinsen von Staatspapieren............ 180—— 2. Zuwendung durch den Direktor Professor Dr. Fischer. 1——— 3. Zuwendung von den vorjährigen Abiturienten......... 53—— 4. Zinsen vom Vorschussverein bis 1. Januar 1896.......... 9 91—— Summa..—-— 243 91 Summa..—— 5190 54 III. Ausgaben: 1. Unterstützung eines früheren Schülers.............—— 180— Vermögensbestand Ende 1895/96—— V 5010 54 IV. Das Vermögen der Stiftung besteht aus: 1. Staatspapieren(preufsischen Consols wie früher).......... 4650—— 2. Guthaben bei der Sparkasse am 1. Januar 1896.......... 359 06—— 3. Kassenbestand..................... 1 48—— Summa.[5010 54——
Die unter der Verwaltung des Oberlehrers Wende stehende Bibliotheca pauperum erbielt
Geschenke von den Oberprimanern Jurn und Taxis und Wagenknecht.
VII. Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Der Herr Minister hat die Veröffentlichung des folgenden Erlasses vom 11. Juli 1895
angeordnet:
„Durch Erlaſs vom 21. September 1892— U II 904— habe ich das Königliche Provinzial-Schulkollegium auf den erschütternden Vorfall aufmerksam gemacht, der sich in jenem Jahre auf einer Gymnasialbadeanstalt ereignet hatte, daſs ein Schüler beim Spielen mit einer Salonpistole von einem Kameraden seiner Klasse erschossen und so einem jungen, hoff- nungsreichen Leben vor der Zeit ein jähes Ende bereitet wurde. Ein ähnlicher, ebenso schmerzlicher Fall hat sich vor kurzem in einer schlesischen Gymnasialstadt zugetragen. Ein Quartaner versuchte mit einem Tesching, das er von seinem Vater zum Geschenk erhalten hatte, im väterlichen Garten im Beisein eines anderen Quartaners Sperlinge zu schielsen. Er hatte nach vergeblichem Schusse das Tesching geladen, aber in Versicherung gestellt und irgendwo angelehnt. Der andere ergriff und spannte es, hierbei sprang der Hahn zurück, das Gewehr entlud sich und der Schuls traf einen inzwischen hinzugekommenen, ganz nahestehenden Sextaner in die linke Schläfe, so dafs der Knabe nach 1 Stunden starb.
In dem erwähnten Erlasse hatte ich das Königliche Provinzial-Schulkollegium angewiesen, den Anstaltsleitern Seines Aufsichtsbezirks aufzugeben, dals sie bei Mitteilung jenes schmerzlichen Ereignisses der ihrer Leitung anvertrauten Schuljugend in ernster und nachdrücklicher Warnung
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