Jahrgang 
1881
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Zur Teilnahme an den öffentlichen Prüfungen und der Schlufsfeier beehrt sich der Unterzeichnete die Eltern der Schüler sowie alle Freunde und Gönner der Anstalt ergebenst einzuladen.

Nach Beendigung der Schlufsfeier werden die Ordinarien in den Klassenzimmern die Censuren aus- teilen und den Ascensus bekannt machen.

Die Ferien dauern vom 9. bis zum 25. April c. Am Montag den 25. April, morgens von 7 Uhr ab findet die Prüfung der neu eintretenden Schüler statt. Der Unterricht wird am Dienstag den 27. April, morgens 7 Uhr wieder eröffnet.

Die amtliche Sprechstunde des Direktors ist an allen Schultagen morgens von 10 bis 11 Uhr(im Sommersemester), bezw. von 11 bis 12 Uhr(im Wintersemester). Die geehrten Eltern werden dringend ersucht, zu ihren Besprechungen mit dem Unterzeichneten, wenn es ihnen irgend möglich ist, diese Stunde wählen zu wollen.

An das Elternhaus.

Wiederholt ist in neuester Zeit die Aufmerksambeit weiterer Kreise auf den sich immer mehr ausdehnenden Unfug der geheimen Schülerverbindungen an den höheren Lehranstalten hingelenkt worden. Nicht nur in der Presse wurde die Sache verhandelt, auch im preufsischen Abgeordnetenhause ist sie mehr- mals zur Sprache gebracht. Eine sich darauf beziehende Verfügung hat der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten unter dem 29. Mai 1880 erlassen, in welcher derselbe die Bedeutung und den Umfang des Uebels erörtert und auf die geeigneten Mittel zur Heilung des Schadens hinweist. Dieser Erlafs ist von grofser Wichtigkeit für uns Lehrer wie für die Eltern und verdient um so mehr an hervorragender Stelle seinem Wortlaute nach hier mitgeteilt zu werden, als er auch das normale Verhältnis zwischen Schule und Haus und die Abgrenzung der beiderseitigen Rechte und Pflichten berührt. Ich empfehle die Verfügung daher der ernstesten Beachtung der Eltern unserer Schüler sowie aller derer, denen die sittliche und geistige Gesundheit der Jugend am Heraen liegt.

Berlin, den 29. Mai 1880.

Das Unwesen der Schülerverbindungen in den oberen Klassen der höheren Lehranstalten hat während der letzten Jahre die Lehrerkollegien und die Königlichen Aufsichtsbehörden in zunehmender Häufigkeit zur Verhängung der schwersten Schulstrafen genötigt, welche in den Lebensgang der davon betroffenen Schüler und in die darauf gerichteten Absichten ihrer Eltern auf das empfindlichste eingreifen mufsten. Der Entschiedenheit des Vorgehens ist neben weit verbreiteter Zustimmung tadelnde Kritik in den Organen der öffentlichkeit nicht erspart worden. Einzelne Stimmen haben versucht, die Schülerverbindungen als natürliche Reaktion gegen übertriebene Strenge der Schul- ordnungen zu rechtfertigen, um für deren Entstehung den Schulen selbst die Schuld zuzuschreiben; von anderer Seite hört man die Mahnung, man solle die kindische Nachahmung studentischer Bräuche

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