Jahrgang 
1935
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C. Schulgeld.

Das Schulgeld beträgt für alle Klaſſen 150 Aℳ im Jahre und iſt in 12 Monatsraten je am Anfang des Monats auf das Poſtſcheckkonto der Stadt Nr. 13845 Frankfurt⸗M. einzuzahlen.

Das Eintrittsgeld beträgt 8 M.

D. Stipendienfond.

Bedürftige Schüler, die ſich durch tüchtige Lei⸗ ſtungen in der Schule auszeichnen, können Bei⸗ hilfen erhalten, die in teilweiſem oder vollem Erlaß des Schulgeldes und darüber beſtehen. Die Be⸗ werber müſſen auf Verlangen die Bedürftigkeit nachweiſen.

E. Schülerwohnungen.

Mit der Landwirtſchaftsſchule iſt eine Erzie⸗ hungsanſtalt(Internat), in der die Zöglinge zu⸗ ſammenwohnen, nicht verbunden. Von auswärts ſtammende Schüler, die in Weilburg wohnen wol⸗ len und müſſen, finden Unterkunft bei Familien in der Stadt. Die Wahl der Wohnung für aus⸗ wärtige Schüler bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors, der den Eltern mit Vorſchlägen und Rat gern zur Seite ſteht. Die Penſionshalter gelten als Stellvertreter der Eltern und übernehmen deren Erziehungsarbeit.

Bietet die bisherige Wohnung nicht die nötige Gewähr für eine wünſchenswerte Entwicklung des Schülers, ſo ordnet der Direktor einen Wohnungs⸗ wechſel an. In den Wohnungen ſind die auswär⸗ tigen Schüler der Beaufſichtigung durch ihre Klaſſenlehrer ſowie den Direktor unterworfen.

Die Schule drängt darauf, daß monatliche Pen⸗ ſionsſätze vereinbart werden, die alle Koſten der Lebensführung einſchließlich Erziehungsmühen um⸗ faſſen. Je nach den von den Eltern geſtellten An⸗ ſprüchen ſind die monatlichen Penſionsſätze mit 60 bis 75 Q anzunehmen; ſie werden zwiſchen Eltern und Penſionshaltern vereinbart, ſind am Anfange eines jeden Monats fällig und gelten auch für die Ferienzeit.

F. Unfallverſicherung der Schüler.

Sämtliche Schüler werden bei derNaſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden gegen Un⸗ fälle im Schulbetrieb und auf dem Wege zur und von der Schule verſichert. Jeder Schüler zahlt zu dem Zwecke bei Beginn des Schuljahres den feſt⸗ geſetzten Jahresbetrag, das ſind zur Zeit 1,50 AM. Schadensfälle ſind ſofort anzumelden. Die Kaſſe trägt die nötigen Heilkoſten und zahlt in ſchweren Fällen Abfindungsſummen. Dieſe Verſicherung hat ſich als eine ſehr nützliche Einrichtung bewährt.

G. Schulordnung.

Jeder Schüler erhält bei ſeinem Eintritt in die Anſtalt eine Schulordnung, deren Beſtimmungen er genau befolgen muß. Die geſetzlichen Vertreter der Schüler ſowie die Penſionshalter erkennen ſie durch Unterſchrift für verbindlich an.

H. Abmeldungen von Schülern müſſen durch die geſetzlichen Ver⸗ treter beim Direktor ſchriftlich oder mündlich er⸗ folgen.

4. Lehrplan.

Stundenverteilung.*)

vI V IV LII i uſammen Religion 2 22 1 2 2 11 Deutſch. 6 6 5 5 54 31 Geſchichte 1 3 2 2 2 10 Erdkunde 2 2 2 2 2 2 12 Franzöſiſch 5 5 5 4 4 4 27 Mathematik 5 4 5 4 4 4 26 Phyſik. 2 2 2 6 Chemie. 3 2 2 7 Biologie 3 2 2 2 2 2 2 12 Landwirtſchaft 2 5 8 15 Zeichnen. 2 2 2 1 2 1 10 Muſik. 2 2 1 1 1 1 8 Leibesübungen 2 2 2 2 2 2 12 Schreiben 1 1 2

29 29 29 31 35 36

31 herabgeſetzt.

*) Infolge der Einführung des Staatsjugendtages wurde für die Klaſſe Ulll die wöchentliche Stundenzahl von 35 auf

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