Jahrgang 
1932
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D. Stipendienfonds.

Bedürftige Schüler, die ſich durch tüchtige Leiſtun⸗ gen in der Schule auszeichnen, können Beihilfen er⸗ halten, die in teilweiſem oder vollem Erlaß des Schul⸗ geldes und darüber beſtehen. Die Bewerber müſſen auf Verlangen die Bedürftigkeit nachweiſen.

E. Schülerwohnungen.

Mit der Landwirtſchaftsſchule iſt eine Erziehungs⸗ anſtalt(Internat), in der die Zöglinge zuſammen wohnen, nicht verbunden. Von auswärts ſtammende Schüler, die in Weilburg wohnen wollen und müſſen, finden Unterkunft bei Familien in der Stadt. Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direk⸗ tors, der den Eltern mit Vorſchlägen und Rat gern zur Seite ſteht. Die Penſionshalter gelten als Stell⸗ vertreter der Eltern und übernehmen deren Erzie⸗ hungsarbeit.

Bietet die bisherige Wohnung nicht die nötige Gewähr für eine wünſchenswerte Entwicklung des

Schülers, ſo ordnet der Direktor einen Wohnungs⸗

wechſel an. In den Wohnungen ſind die auswärti⸗ gen Schüler der Beaufſichtigung durch ihre Klaſſen⸗ lehrer ſowie den Direktor unterworfen.

Die Schule drängt darauf, daß monatliche Pen⸗ ſionsſätze vereinbart werden, die alle Koſten der Le⸗ bensführung einſchließlich Erziehungsmühen umfaſſen.

Je nach den von den Eltern geſtellten Anſprüchen ſind die monatlichen Penſionsſätze mit 60 bis 75 RM anzunehmen; ſie werden zwiſchen Eltern und Pen⸗ ſionshaltern vereinbart, ſind am Anfange eines jeden Monats fällig und gelten auch für die Ferienzeit.

F. Unfallverſicherung der Schüler.

Sämtliche Schüler werden bei derNaſſauiſchen Landesverſicherungsbank in Wiesbaden gegen Un⸗ fälle im Schulbetrieb und auf dem Wege zur und von der Schule verſichert. Jeder Schüler zahlt zu dem Zwecke bei Beginn des Schuljahres den vom Verband feſtgeſetzten Jahresbetrag(für Heimſchüler 3 RNM, für in Weilburg wohnende Schüler 2 RM). Schadensfälle ſind ſofort anzumelden. Die Kaſſe trägt die nötigen Heilkoſten und zahlt in ſchweren Fällen Abfindungsſummen. Dieſe Verſicherung hat ſich als eine ſehr nützliche Einrichtung bewährt.

G. Schulordnung.

Jeder Schüler erhält bei ſeinem Eintritt in die Anſtalt eine Schulordnung, deren Beſtimmungen er genau befolgen muß. Die geſetzlichen Vertreter der Schüler ſowie die Penſionshalter erkennen ſie durch Unterſchrift für verbindlich an.

H. Abmeldungen

von Schülern müſſen durch die geſetzlichen Vertreter beim Direktor ſchriftlich oder mündlich erfolgen.

. 4. Lehrplan. Stundenverteilung.

N V IV uII V OIII un Zuſam. Religion 2 2 2 2 2 2 12 Deutſch. 6 6 5 5 5 4 31 Geſchichte. 1 3 2 2 2 10 Erdkunde. 2 2 2 2 2 2 12 Franzöſiſch 5 5 5 4 4 4 27 Mathematik. 5 4 5 5 4 4 27 hyſik 2 2 2 6 hemie 3 2 2 7 Biologie.. 2 2 2 2 2 2 12 Landwirtſchaft 3 5 8 16 Zeichnen. 2 2 2 2 2 1 11 Muſik. 2 2 1 1 1 1 8 Leibesübungen 2 2 2 2 2 2 12 Schreiben. 1 1 2 29 29 29 35 35 36

Der Stoffverteilungsplan für die einzelnen Fächer und Klaſſen richtet ſich nach demjenigen für die

Deutſche Oberſchule.