Jahrgang 
1932
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A. Die höhere Landwirtſſchaftsſchule.

1. Schulziel und Berechtigungen.

Die Landwirtſchaftsſchule Weilburg, die Nachfol⸗ gerin des 1876 aufgehobenen Königl. Landwirtſchaft⸗ lichen Inſtituts zu Hof Geisberg bei Wiesbaden, wurde am 10. Oktober 1876 eröffnet und nach der Ordnung für die preußiſchen Landwirtſchaftsſchulen vom 10. Auguſt 1875 eingerichtet.

Da die alte BezeichnungLandwirtſchaftsſchule zu vielen Verwechſelungen Anlaß gab, wurde im Jahre 1927 die neue BezeichnungHöhere Land⸗ wirtſchaftsſchule gewählt. Sie ſoll beſagen, daß dieſe Anſtalt zu den höheren öffentlichen Schulen gehört. Sie beſteht zurzeit aus 6 Klaſſen, und zwar aus Sexta, Quinta, Quarta, Untertertia, Obertertia und Unterſekunda.

Die Höhere Landwirtſchaftsſchule Weilburg er⸗ ſtreckt ihren Schulbezirk über die ganze Provinz Heſſen⸗Naſſau, alſo über die Regierungsbezirke Kaſſel und Wiesbaden. Sie iſt in der Provinz die einzige Anſtalt ihrer Art und iſt nicht zu verwech⸗ ſeln mit denLandwirtſchaftsſchulen(landw. Win⸗ terſchulen), die in jedem Kreiſe beſtehen und als Fachſchulen für den bäuerlichen Beſitzſtand gelten. Die Weilburger Höhere Landwirtſchaftsſchule iſt die Sonderſchule für den mittleren landwirtſchaftlichen Berufsſtand in Heſſen⸗Naſſau und legt Wert darauf, ihren Schülern neben ausreichenden Fachkenntniſſen auch eine gute allgemeine Bildung zu vermitteln. In ihrer Einrichtung ähnelt ſie den Realanſtalten, unterſcheidet ſich aber von ihnen durch den ſtarken naturwiſſenſchaftlich⸗landwirtſchaftlichen Einſchlag. Dadurch eignet ſie ſich beſonders für Schüler, die weniger ſprachlich begabt ſind. Sie legt durch die Wahl eines erprobten Unterrichtsverfahrens beſon⸗ deren Wert darauf, die Selbſttätigkeit und die Denkfähigkeit der Schüler auszubilden.

Die erſte und vornehmſte Aufgabe der Höheren Landwirtſchaftsſchule bleibt, die ihr anvertrauten Schüler zu denkenden, berufsfreudigen, praktiſchen

Landwirten vorzubilden und zu erziehen. Sie nimmt daher in erſter Linie die Söhne der praktiſchen Landwirte auf oder ſolche Schüler, die ſich ſpäter der Landwirtſchaft oder verwandten Berufen wid⸗ men wollen. Sie weiſt aber auch Schüler aus an⸗ deren Berufskreiſen nicht zurück; wer Kaufmann, Techniker uſw. werden will oder in einen Beruf einzutreten beabſichtigt, der mit der Landwirtſchaft Beziehungen unterhält, wird gerade an der Höheren Landwirtſchaftsſchule wertvolle Grundlagen erwer⸗ ben können.

Nach Genehmigung durch den Herrn Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten, werden ſeit Oſtern 1931 auch Mädchen aufgenommen. Es iſt dies inſofern ſehr zu begrüßen, als die Frau im ländlichen Berufsleben von jeher eine beſonders wichtige Rolle ſpielt und ihr daher möglichſt viele und gründliche Ausbildungsmöglichkeiten offen ſte⸗ hen müſſen.

Ueber die Berechtigungen der Höheren Land⸗ wirtſchaftsſchulen iſt vorläufig folgendes beſtimmt:

1.Das Abſchlußzeugnis der zunächſt ſechsklaſſi⸗ gen Höheren Landwirtſchaftsſchulen ſchließt die mitt⸗ lere Reife ein.

2. Das Abſchlußzeugnis der Höheren Landwirt⸗ ſchaftsſchulen nach der Neuordnung vom 1. 4. 1930 wird als eine der Reife für Oberſekunda gleichwer⸗ tige Vorbildung anerkannt: a) zum Studium der Landwirtſchaft mit der kleinen Matrikel; b) zur Ab⸗ legung einer Sonderreifeprüfung für Studierende der Landwirtſchaft an landwirtſchaftlichen Hochſchulen und mit landwirtſchaftlichen Inſtituten ausgeſtatteten Univerſitäten für das Studium mit der großen Matri⸗ kel; c) zum Studium der landwirtſchaftlich⸗techni⸗ ſchen Gewerbe(Brauerei⸗, Brennerei⸗ und Zucker⸗ fabrikingenieur); d) zum Eintritt in den zweijähri⸗ gen Lehrgang der Lehr⸗ und Forſchungsanſtalt für Gartenbau in Berlin⸗Dahlem und in die Lehr⸗ und Forſchungsanſtalt für Wein⸗, Obſt⸗ und Gartenbau

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