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D. Stipendienfonds. Bedürftige Schüler, die sich durch tüchtige
Leistungen in der Schule auszeichnen, können Beihilfen erhalten, die in teilweisem oder vollem Erlaß des Schulgeldes und darüber bestehen. Die Bewerber müssen auf Verlangen die Bedürftig- keit nachweisen.
E. Schülerwohnungen.
Mit der Landwirtschaftsschule ist eine Erzie- hungsanstalt(Internat), in der die Zöglinge zu- sammen wohnen, noch nicht verbunden, die Einrichtung einer solchen wird aber ernstlich er- wogen. Von auswärts stammende Schüler, die in Weilburg wohnen wollen und müssen, finden Unterkunft bei Familien in der Stadt. Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler bedarf der vorher einzuholenden Genehmigung des Direk- tors, der den Eltern mit Vorschlägen und Rat gern zur Seite steht. Die Pensionshalter gelten als Stellvertreter der Eltern und übernehmen deren Erziehungsarbeit.
Bietet die bisherige Wohnung nicht die nötige Gewähr für eine wünschenswerte Entwicklung des Schülers, so ordnet der Direktor einen Woh- nungswechsel an. In den Wohnungen sind die auswärtigen Schüler der Beaufsichtigung durch ihre Klassenlehrer sowie den Direktor unter- worfen.
Die Schule drängt darauf, daß Jahrespensions- sätze vereinbart werden, die alle Kosten der Lebensführung einschließlich Erziehungsmühen
umfassen. Je nach den von den Eltern gestellten Ansprüchen sind die jährlichen Pensionssätze mit etwa 800 bis 1000 RM anzunehmen; sie werden zwischen Eltern und Pensionshaltern vereinbart, sind am Anfange eines jeden Monats fällig und gelten auch für die Ferienzeit.
F. Unfallversicherung der Schuler.
Sämtliche Schüler werden bei der„Nassau- ischen Landesversicherungsbank“ in Wiesbaden gegen Unfälle im Schulbetrieb und auf dem Wege zur und von der Schule versichert. Jeder Schü- ler zahlt zu dem Zwecke bei Beginn des Schul- jahres den vom Verband festgesetzten Jahres- betrag(für Heimschüler 2.25 RM, für in Weilburg wohnende Schüler 1.50 RM). Schadensfälle sind sofort anzumelden. Die Kasse trägt die nötigen Heilkosten und zahlt in schweren Fällen Ab- findungssummen.
G. Schulordnung.
Jeder Schüler erhält bei seinem Eintritt in die Anstalt eine Schulordnung, deren Bestimmungen er genau befolgen muß. Die gesetzlichen Ver- treter der Schüler, sowie die Pensionshalter er- kennen sie durch Unterschrift für verbindlich an.
H. Abmeldungen
von Schülern müssen durch die gesetzlichen Ver- treter beim Direktor schriftlich oder mündlich erfolgen.
4. Lehrplan. Stundenverteilung.
VI V IV vmm om On 2us. Religion. 2 2 2 2 2 2 12 Deutsch. 6 6 5 5 5 4 31 Geschichte— 1 3 2 2 2 10 Erdkunde 2 2 2 2 2 2 12 Französisch., 5 5 5 4 4 4 27 Mathematik. 5 4 5 5 4 4 27 Physik„——— 2 2 2 6 Chemie...——— 3 2 2 7 Biologie.. 2 2 2 2 2 2 12 Landwirtschaft.——— 3 5 8 16 Zeichnen 2 2 2 2 2 1 11 Musik... 2 2 1 1 1 1 8 Leibesübungen. 2 2 2 2 2 2 12 Schreiben 1 1———— 2
29 29 29 35 35 36
Der Stoffverteilungsplan für die einzelnen Fächer und Klassen richtet sich nach demjenigen
für die„Deutsche Oberschule“.


