Jahrgang 
1931
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A. Die höhere Landwirtschaftsschule.

1. Schulziel und Berechtigungen.

Die Landwirtschaftsschule Weilburg, die Nach- folgerin des 1876 aufgehobenen Königl. Landwirt- schaftlichen Instituts zu Hof Geisberg bei Wies- baden, wurde am 10. Oktober 1876 eröffnet und nach der Ordnung für die preußischen Landwirt- schaftsschulen vom 10. August 1875 eingerichtet.

Da die alte BezeichnungLandwirtschaftsschule zu vielen Verwechslungen Anlaß gab, wurde im Jahre 1927 die neue BezeichnungHöhere Land- wirtschaftsschule gewählt. Sie soll besagen, daß diese Anstalt zu den hoheren offentlichen Schulen gehört. Sie besteht aus 6 Klassen, und zwar drei Vorklassen(Sexta, Quinta und Quarta) und drei Fachklassen(Untertertia, Obertertia und Untersekunda).

Die Höhere Landwirtschaftsschule Weilburg erstreckt ihren Schulbezirk über die ganze Provinz Hessen-Nassau, also über die Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden. Sie ist in der Provinz die einzige Anstalt ihrer Art und ist nicht zu verwechseln mit denLandwirtschaftsschulen (landw. Winterschulen), die in jedem Kreise be- stehen und als Fachschulen für den bäuerlichen Besitzstand gelten. Die Weilburger Höhere Land- wirtschaftsschule ist die Sonderschule für den mittleren landwirtschaftlichen Berufsstand in Hessen-Nassau und legt Wert darauf, ihren Schü- lern neben ausreichenden Fachkenntnissen auch eine gute allgemeine Bildung zu vermitteln. In ihrer Einrichtung ähnelt sie den Realanstalten, unterscheidet sich aber von ihnen durch den starken naturwissenschaftlich-landwirtschaftlichen Einschlag. Dadurch eignet sie sich besonders für Schüler, die weniger sprachlich begabt sind. Sie legt durch die Wahl eines erprobten Unter- richtsverfahrens besonderen Wert darauf, die Selbsttätigkeit und die Denkfähigkeit der Schüler auszubilden.

Die erste und vornehmste Aufgabe der Höheren Landwirtschaftsschule bleibt, die ihr anvertrauten Schüler zu denkenden, berufsfreudigen, praktischen

Sie nimmt daher in erster Linie die Söhne der praktischen Landwirte auf oder solche Schüler, die sich später der Landwirtschaft oder ver-

Landwirten vorzubilden und zu erziehen.

wandten Berufen widmen wollen. Sie weist aber auch Schüler aus anderen Berufskreisen nicht zurück; wer Kaufmann, Techniker usw. werden will oder in einen Beruf einzutreten be- absichtigt. der mit der Landwirtschaft Beziehungen unterhält, wird gerade an der Höheren Land- wirtschaftsschule wertvolle Grundlagen erwerben können.

Nach Genehmigung durch den Herrn Minister für Landwirtschaft werden Ostern 1931 zum erstenmal auch Mädchen aufgenommen. Es ist dies insofern sehr zu begrüßen, als die Frau im ländlichen Berufsleben von jeher eine besonders wichtige Rolle spielt und ihr daher möglichst viele und gründliche Ausbildungsmöglichkeiten offen stehen müssen.

Ueber die Berechtigungen der Höheren Land- wirtschaftsschulen ist vorläufigfolgendesbestimmt:

1.Das Abschlußzeugnis der zunächst sechs- klassigen Höheren Landwirtschaftsschulen schließt die mittlere Reife ein.

2. Das Abschlußzeugnis der Höheren Landwirt- schaftsschulen nach der Neuordnung vom 1.4. 1930 wird als eine der Reife für Obersekunda gleich- wertige Vorbildung anerkannt: a) zum Studium der Landwirtschaft mit der kleinen Matrikel; b) zur Ablegung einer Sonderreifeprüfung für Studierende der Landwirtschaft an landwirtschaft- lichen Hochschulen und mit landwirtschaftlichen Instituten ausgestatteten Universitäten für das Studium mit der großen Matrikel; c) zum Stu- dium der landwirtschaftlich-technischen Gewerbe (Brauerei-, Brennerei- und Zuckerfabrikingenieur); d) zum Eintritt in den zweijährigen Lehrgang der Lehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau in Berlin-Dahlem und in die Lehr- und Forschungs- anstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau in Geisen- heim; e) zum Eintritt in eine Höhere Lehranstalt

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