A. Die höhere Landwirtſchaftsſchule.
1. Schulziel und Berechtigungen.
Die Landwirtſchaftsſchule Weilburg, die Nach- folgerin des 1876 aufgehobenen Königl. landwirt- ſchaftlichen Inſtituts zu Hof Geisberg bei Wies- baden, wurde am 10. Oktober 1876 eröffnet und nach der Ordnung für die preußiſchen Landwirt- ſchaftsſchulen vom 10. Auguſt 1875(mit den Ab- änderungen vom 15. November 1892) eingerich- tet. Sie rechnete zu den öffentlichen höheren Lehranſtalten, mit dem Zweck, ihren Zöglingen eine für den zukünftigen praktiſchen Lebensberuf ausreichende allg. Bildung(die die Berechtigung für den einjähr.-freiw. Militärdienſt gewährte) und eine ſorgfältige fachwiſſenſchaftliche Vorbildung für den landwirtſchaftlichen Beruf zu geben.
Durch Erlaß des Reichskanzlers erhielt ſie 1879 vorläufig, 1887 endgültig die Berechtigung, ihren Schülern nach beſtandener Entlaſſungsprüfung Zeugniſſe der Reife mit der wiſſenſchaftlichen Be- fähigung für den Lirren abgeſchafften) einjährig- freiwilligen Militärdienſt zu erteilen.
Das KReifezeugnis der preußiſchen Landwirt- ſchaftsſchulen deckte ſich in ſeinem Wert mit dem Zeugnis der Oberſekundareife der übrigen höhe- ren Schulen.
Die Entwicklung der Zeitverhältniſſe brachte es mit ſich, daß die Vorbedingungen für den Ein- tritt in die verſchiedenen Berufsſtellungen in die Höhe geſchoben wurden. Wo früher das Einjäh- rigenzeugnis genügte, wird jetzt Primareife ver- langt, wo früher die letztere reichte, wird Voll- reife gefordert. Dieſer Vorwärtsentwicklung konnte ſich auch unſere Schule nicht entziehen. Deshalb wurde vom Miniſterium ſchon ſeit Jahren der Ausbau auch der Landwirtſchaftsſchulen er- wogen.
Das Ergebnis war der Erlaß des Miniſteriums für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten über Organiſation und Lehrplan der Höheren Land-
wirtſchaftsſchulen vom I. 4. Der Erlaß trat am I. 4. 1927 in Kraft.
Da die alte Bezeichnung„Landwirtſchaftsſchu- le“ zu vielen Verwechslungen Anlaß gab, wurde die neue Bezeichnung„Höhere Landwirtſchafts- ſchule“ gewählt. Sie loll beſagen, daß dieſe An- ſtalt zu den höheren öffentlichen Schulen gehört.
Durch die Reform von 1927 wurde noch eine 4. Fachklaſſe aufgeſetzt, die etwa der Oberſekunda der übrigen höheren Lehranſtalten entſpricht, ſo- daß die höheren Landwirtſchaftsſchulen jetzt ſie- benklaſſig ſind mit einem gegenüber früher ver- ſtärkten landwirtſchaftlichen Unterricht. Leider erfüllte die Reform die auf ſie geſetzten Hoffnun- gen nicht. Infolge der ſtändig zunehmenden Nor- lage der Landwirtſchaft fällt es vielen Schülern ſchwer, zugunſten einer gründlicheren Fachausbil- dung noch ein 4. Jahr zu opfern. Dazu kommt ein weiterer Nachteil, der darin beſteht, daß die Schule jetzt mit 7 Jahren kaum mehr Berechtigun- gen bietet, als früher mit 6. S0 kam es, daß der Aufbau der Höheren Landwirtſchaftsſchulen bis zur Reifeprüfung ins Auge gefaßt wurde. Am 18. Februar 1930 gab der Herr Miniſter für Land- wirtſchaft im preußiſchen Landtag eine Erklärung ab, die für die zukünftige Entwicklung unſerer Schulart von größter, grundlegender Bedeutung iſt:„Ich beabſichtige den Ausbau dieſer Schulen zu Vollanſtalten mit dem Ziel der Sammlung der ländlichen Intelligenz auf dieſen höheren Lana- ſchulen und der zweckentſprechenden Heranbil- dung bäuerlicher Elemente lur die beamteten Be- rufe auf dem Lande. Ich ſtelle mich damit bewußt in den Dienſt der neueſten Forderung, dem Land- kind eine ſeiner Veranlagung entſprechende hö- here Schulbildung zuteil werden zu laſſen. Ich will ihm auch wirtſchaftlich den Beſuch höherer Schulen durch die Möglichkeit des Eintritts nach dem ſiebenten Volksſchuljahr erleichtern.“
1927.


