migung des Direktors, der den Eltern mit Vor⸗ ſchlägen und Rat gern zur Seite ſteht. Die Pen⸗ ſionshalter gelten als Stellvertreter der Eltern und übernehmen deren Erziehungsarbeit. Die Schüler haben ſich daher ihren Anordnungen und der Haus⸗ ordnung durchaus zu fügen. Es iſt wünſchenswert, daß die Eltern ſich mit den Penſionshaltern über die Erziehungsgrundſätze einigen und ihnen auch die Zuteilung und Ueberwachung des Taſchengeldes an⸗ vertrauen. Die Schule kann in keinem Falle dul— den, daß die Schüler in den Penſionen ihre Le⸗ bensführung nach eigenem Ermeſſen ſelbſtändig re⸗ geln.
Bietet die bisherige Wohnung nicht die nötige Gewähr für eine wünſchenswerte Entwicklung des Schülers, ſo ordnet der Direktor einen Wohnungs⸗ wechſel an. In den Wohnungen ſind die auswär⸗ tigen Schüler der Beaufſichtigung durch ihre Klaſ⸗ ſenlehrer ſowie den Direktor unterworfen.
Die Penſionspreiſe ſind wieder ſtetig gewor⸗ den. Die Schule drängt darauf, daß Jahres⸗ penſionsſätze vereinbart werden, die alle Koſten der Lebensführung einſchließlich Erziehungsmühen umfaſſen. Je nach den von den Eltern geſtellten Anſprüchen ſind die jährlichen Penſionsſätze mit etwa 600 bis 1000 RM. anzunehmen; ſie werden zwiſchen Eltern und Penſionshaltern vereinbart,
ſind am Anfange eines jeden Monats fällig und gel⸗ ten auch für die Ferienzeit.
F. Unfallverſicherung der Schüler:
Die früher übliche allgemeine Verſicherung der Schüler gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulwege iſt wieder aufgenommen, ſie hat ſich durchaus bewährt und liegt im Intereſſe der Schüler wie der Eltern. Die Schule wird von Oſtern 1926 an darauf beſtehen, daß die Schüler in der Ge⸗ ſamtheit ſich der Verſicherung anſchließen. Nur dadurch läßt ſich die Herabdrückung der Jahres⸗ koſten auf ein niedriges Maß(ev. 65 Pfg.) und die Sicherſtellung der Schüler bei vorkommenden Unfällen erreichen. Die Jahresbeiträge ſind im April fällig.
G. Schulordnung:
Jeder Schüler erhält bei ſeinem Eintritt in die Anſtalt eine Schulordnung, deren Beſtimmungen er genau befolgen muß. Die geſetzlichen Vertreter der Schüler ſowie die Penſionshalter erkennen ſie für verbindlich an.
H. Abmeldungen von Schülern müſſen ſpä⸗ teſtens am Schluß eines Vierteljahres durch die geſetzlichen Vertreter beim Direktor ſchriftlich oder mündlich erfolgen.
4. Lehrplan.
(Faſſung von 1892; Umgeſtaltung, entſprechend den veränderten Verhältniſſen, wird zur Zeit erwogen).
a. Allgemeiner Lehrplan.
1. Turnen 4 4 2 2 2 2. Geſang 2 2 1 1 1 3. Religion. 2 2 1 1 1 4. Deutſch. 6 6 4 4 4 5. Geſchichte.— 2 2 2 2 6. Schreiben. 2———— 7. Franzöſiſch. 6 6 4 4 4 8. Erdkunde........... 2 2 2 2 2 9. Tier⸗ und Pflanzenkunde(Zoologie und Botanik). 2 2 4 4 2 10. Phyſik, Chemie und Geſteinskunde......—— 6 6 4 11. Rechnen und Mathematik..... 4 4 5 4 4 Zeichnen und Feldmeſſen...... 2 2 3 1 2
12. Landwirtſchaftslehre und landw. Rechnen—— 1 6 9 zuſammen wöchentlich Stunden 32 32 35 37 37
Für Schüler der II. und I. Klaſſe iſt wahlfreier Unterricht in der engliſchen Sprache eingerichtet.
Schüler, die daran teilnehmen, von den Schülern ein beſonderes Honorar verlangen.
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verpflichten ſich für das laufende Schuljahr.
Die Stadt als Schulträger kann


