Jahrgang 
1917
Einzelbild herunterladen

35

Der Lehrgang des Winterhalbjahres 1916/17 konnte leider nicht zur Ausführung kommen, da einerſeits die Söhne unſerer Landwirte durch den Heeresdienſt oder durch Ar⸗ beitermangel in den elterlichen Betrieben vom Beſuch der Schule zurückgehalten wurden und da anderſeits die Schule nicht über genügende Lehrkräfte verfügte. Hoffentlich kommen bald wieder friedliche Zeiten, daß im nächſten Winter auch die landw. Winterſchule ihren Betrieb wieder mit voller Kraft wird aufnehmen können.

Das Winterhalbjahr 1917/18 beginnt am Montag, 5. November 1917, morgens 9 Uhr.

Anmeldungen hierzu ſind vor dem 3. Novbr. an den Direktor der Landwirtſchaftsſchule zu richten, der über die landw. Winterſchule jederzeit gern genauere Auskunft erteilt.

Weilburger Winterſchul⸗Verein.

Der am 2. Juli 1899 gegründete Verein bezweckt, den Zuſammenhang zwiſchen den ehemaligen Schülern der landw. Winterſchule und der Anſtalt zu erhalten und die fachliche Weiterbildung der Mitglieder zu ſördern. Der Eintritt in den Verein iſt auch ſonſtigen Freunden des Vereins und der Winterſchule geſtattet. Die Leitung liegt in den Händen eines Vorſtandes, zu dem die Herren Reichs⸗ tagsabgeordneter Bürgermeiſter Hepp⸗Seelbach(Vorſitzender), Aug. Lehr⸗Merenberg, Gutsbeſitzer A. W. Paul⸗Selters, Landwirt Hermann Deißmann II.-Löhnberg und Prof. Hr. Helmkamp gehören.

Gewöhnlich hält der Verein im Winter monatlich je eine Verſammlung ab, in der belehrende Vorträge, vielſach mit Vorzeigung von Lehrmitteln oder von Lichtbildern, gehalten werden und ge⸗ meinſame Beſprechung von Zeitfragen ſtattfindet.

Im letzten Winter mußte die Tätigkeit leider ruhen, da eine große Zahl der Mitglieder des Vereins in Feindesland ſtand oder ſeine Kraft in anderer Weiſe dem Vaterlande widmen mußte.

2. Die Unterrichtskurſe für Lehrer an ländlichen Fortbildungsſchulen, errichtet von Sr. Exellenz dem Herrn Miniſter für Land⸗ wirtſchaſt, Domänen und Forſten, beſtanden früher aus 2 zuſammenhängenden Lehrgängen von je 5 Wochen. Laut Miniſterialerlaß vom 19. Juni 1908 ſind die Doppellehrgänge aufgegeben worden. Dafür wurde ein zuſammenhängender Lehrgang von 5 Wochen ein⸗ gerichtet, in welchem neben dem landwirtſchaftlich⸗naturkundlichen Unterrichts⸗ ſtoff eine Unterweiſung in volkswirtſchaftlich⸗bürgerlichen Dingen betrieben werden ſoll.

Die Bibliotheken der Anſtalt können von den Teilnehmern am Lehrgang während ſeiner Dauer benutzt werden, desgleichen auch die Sammlungen, ſoweit es ohne Gefahr für ſie ge⸗ ſchehen kann.

Die Koſten dieſer Lehrgänge hat Se. Exzellenz der Herr Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten übernommen; er trägt auch zu den Beihilfen für Wohnung und Unterhalt der teilnehmenden Lehrer bei, wenn die betr. Gemeinden ⅛½ hergeben. Der Unterricht iſt für die Teilnehmer umſonſt.

Als Unterrichtsſtoff iſt vorgeſehen:.

1. Phyſiologiſche Unterſuchungen an Pflanze und Tier. Geſundheitspflege. Botan.⸗zoolog

Beohachtungen. Sammeln und Herſtellen von Lehrmitteln.

2. Praktiſche chemiſche Uebungen im Unterſuchen von Stoffen pflanzlicher und tieriſcher

Herkunft. Wetterkunde. Bodenkunde.

3. Bürgerkunde.

4. Landwirtſchaftliche Zeit⸗- und Fachfragen über Pflanzenbau und Tierzucht. Vogel⸗

ſchutz. Ausflüge und Beſuch von Betrieben.

5. Fortbildungsſchulweſen. Lehrproben.

6. Praktiſche Durchführung einer Buchführung.

7. Pſychologie der Jugendlichen. Jugendpflege. Handwerk auf dem Lande.

Infolge des Krieges mußte der Lehrgang des Jahres 1916 ausfallen.

5*