1I. Die landwirtſchaftliche Winterſchule
iſt eine auf die Volks⸗ bezw. Fortbildungsſchule weiter bauende Fachſchule, beſtehend aus 2 Winterkurſen. Sie hat die Aufgabe, den Söhnen ſolcher Landwirte, welche auf eine tüchtige Berufsbildung bedacht ſind, die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt jedoch nicht erſtreben, Gelegenheit zum Erwerb der Kenntniſſe zu geben, welche zu einem rationellen, den Zeitverhältniſſen entſprechenden Betriebe der Landwirtſchaft erforderlich ſind. Das Schul⸗ geld beträgt vorläufig noch halbjährlich 50 ℳ und iſt in zwei Raten von je 25 ℳ anfangs November und Januar an die Stadtkaſſe zu zahlen; vorausſichtlich wird das Schulgeld ſpäter herabgeſetzt werden können. Bewerbung um Freiſtellen bezw. Nachlaß von Schul⸗ geld ſind an das Landratsamt in Weilburg zu richten.
Der Unterricht findet gewöhnlich täglich von 9—1 und von 2—3 Uhr ſtatt, ſodaß Schülern aus der Umgebung von Weilburg Gelegenheit geboten iſt, täglich heimzukehren. Treten weſentliche Aenderungen der Zugverbindungen auf der Eiſenbahn ein, ſo nimmt die Schule darauf weitgehend Rückſicht. Die in Weilburg bleibenden Schüler finden bei Familien in der Stadt gute Unterkunft..
Der Unterrichtsſtoff iſt auf 2 Winter verteilt. Jeder Lehrgang beginnt am 3. Novem⸗ ber und ſchließt etwa am 20. März. Den Beſuchern der landw. Winterſchule iſt dringend zu raten, beide Lehrgänge zu beſuchen, da ſie nur dadurch eine gründliche Ausbildung erhalten können.
Der Lehrplan iſt folgender: Winter 1916/17.
Deutſch: Einrichtung, Leiſtungen und An⸗ forderungen der Gemeinde, des Kreiſes, Be⸗ zirksverbandes, Staates und Reiches mit zu⸗ gehörigen Geſchäftsaufſätzen, 4 St.
Nechnen: Landwirtſchaftliche Berechnungen im Anſchluß an allgemeinen und beſonderen Pflanzenbau, 4 St.
Chemie der Pflanzennährſtoffe, 5 St.
Phyſik: Elektrizität, Wetterkunde, 1 St.
Allgemeiner Ackerbau: Saat, Pflege, Ernte und Aufbewahrung, Bodenkunde, Bodenbear⸗ beitung, Düngung, 6 St.
Beſonderer Pflanzenbau: 1. Obſtbau und An⸗ bau des Getreides, der Hülſenfrüchte, Knollen⸗ und Wurzelgewächſe, Oelfrüchte 4 St.— 2. Wieſenbau und Feldfutterbau, 2 St.
Viehzucht: 1. Geſundheitspflege von Pferd und Schwein, die wichtigſten Krankheiten und ihre Bekämpfung, 2 St.— 2. Haltung und Zucht von Pferd und Schwein, 2 St.
Winter 1917/18.
Deutſch: Landwirtſchaftliche Geſetzeskunde; Einrichtung der Gerichte; Mittel und Wege für den Landwirt, um zu ſeinem Rechte zu gelangen, mit zugehörigen Geſchäftsauſſätzen, 4 St.
Rechnen: Landwirtſchaftl. Berechnungen im Anſchluß an Betriebslehre u. Viehzucht, 4 St.
Chemie der tieriſchen Nährſtoffe, 4 St.
Phyſik: Ausgewählte Abſchnitte aus Mecha⸗ nik, Optik, 1 St.
Viehzucht: 1. Geſundheitspflege von Rind und Schaf. Die wichtigſten Krankheiten und ihre Bekämpfung, 2 St.— 2. Haltung und Zucht von Rind, Schaf und Ziege, 2 St.— 3. Lehre von der Fütterung der Haustiere, Molkereiweſen, 5 St.
Landw. Betriebslehre: Einrichtung und Füh⸗ rung der landw. Betriebe zur Erzielung nach⸗ haltiger hoher Reinerträge, 4 St.
Landw Buchführung: 2 St.
Feldmeſſen, Nivellieren u. Planzeichnen, 2 St.
Ueber die landw. Winterſchule gibt der Direktor der Landwirtſchaftsſchule ſtets gern
genauere Auskunft.
Der Lehrgang des Winterhalbjahres 1915/16 konnte leider nicht zur Ausführung
kommen, da einerſeits die Söhne unſerer Landwirte durch den Heeresdienſt oder durch Ar⸗ beitermangel in den elterlichen Betrieben vom Beſuch der Schule zurückgehalten wurden und da anderſeits die Schule nicht über genügende Lehrkräfte verfügte. Hoffentlich kommen bald wieder friedliche Zeiten, daß im nächſten Winter auch die landw. Winterſchule ihren Betrieb wieder mit voller Kraft wird aufnehmen können.
Das Winterhalbjahr 1916/17 beginnt am Freitag, 3. November 1916, morgens 9 Uhr.
Anmeldungen hierzu ſind vor dem 3. Novbr. an den Direktor der Landwirtſchaftsſchule zu richten..


