Jahrgang 
1911
Einzelbild herunterladen

Schulnachrichten.

Die Landwirtſchaftsſchule zu Weilburg, an Stelle des 1876 aufgehobenen Königl. landwirtſchaftlichen Inſtituts zu Hof Geisberg bei Wiesbaden begründet, am 10. Oktober 1876 eröffnet und nach dem Reglement für die preußiſchen Landwirtſchaftsſchulen vom 10. Auguſt 1875(mit den Abänderungen vom 15. November 1892) organiſiert, iſt eine Berufs⸗ ſchule, welche den Zweck hat, ihren Zöglingen eine für den zukünftigen praktiſchen Lebens beruf ausreichende allgemeine Bildung, die zugleich die Berechtigung für den einjährig⸗frei⸗ willigen Militärdienſt gewährt, und eine möglichſt vollſtändige theoretiſche Vorbildung für den landwirtſchaftlichen Beruf zu geben.

Durch Erlaß des Reichskanzlers iſt ſie ſeit 1879 proviſoriſch, ſeit 1887 definitiv be⸗ rechtigt, ihren Schülern nach beſtandener Entlaſſungsprüfung Zeugniſſe der Reife mit der wiſſenſchaftlichen Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt zu er⸗ teilen. Seit 1895 ſind ihre Reifezeugniſſe auch in bezug auf die Zulaſſung zum Subaltern⸗ dienſt(Abſchnitt II der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1895) den Reifezeugniſſen der Realſchulen und Realprogymnaſien gleichgeſtellt.

Wenn es auch immer die erſte und vornehmſte Aufgabe der Landwirtſchaftsſchule bleibt, die ihr anvertrauten Schüler zu denkenden, berufsfreudigen, praktiſchen Landwirten vorzubilden und zu erziehen und ihren Zöglingen die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Heeresdienſt zu gewähren, ſo ſind ihr doch auch noch weiter gehende Berechtigungen zuerkannt worden, und zwar zu gunſten derjenigen ihrer Abiturienten, die ſich einem andern Berufe als dem der Landwirtſchaft zuwenden wollen.

Die weſentlichſten Berechtigungen ſind folgende:.

Das Reifezeugnis der Landwirtſchaftsſchule berechtigt:

1. zum einjährig⸗freiwilligen Waffendienſt im Landheer und in der Marine;

Schüler der Landwirtſchaftsſchule können, wenn ſie ſich nachweislich der Land⸗ wirtſchaft widmen wollen, auf Grund des§ 33,8 der Deutſchen Wehrordnung bis zum 25. Lebensjahre von der Aushebung zum Waffendienſt zurückgeſtellt werden und die Berechtigung zum einjährigs-freiwilligen Dienſt daher noch nach dem erſten Militärpflichtjahre,(dem 20. Lebensjahre) erwerben.

2. zum Studium der Landyirtſchaft an der Landwirtſchaftlichen Hochſchule zu Berlin, an den Landwirtſchaftlichen Akademien zu Poppelsdorf bei Bonn, Hohenheim bei Stuttgart und Weihenſtephan bei Freiſing in Baiern, ſowie an den land⸗ wirtſchaftlichen Abteilungen(Inſtituten) der Univerſitäten Königsberg, Halle, Breslau, Kiel, Göttingen, Leipzig, Jena, Gießen und Heidelberg und zur Ab⸗ legung der Staatsprüfung für Landwirtſchaftslehrer an niederen landwirtſchaft⸗ lichen Lehranſtalten;

Das Beſtehen dieſer Prüfung, welche mindeſtens die Berechtigung zum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienſt vorausſetzt, gewährt die Möglichkeit zur Anſtellung als Lehrer und Leiter von landwirtſchaftlichen Winterſchulen und Ackerbauſchulen, zur Anſtellung als Aſſiſtent von Landwirtſchaftskammern und landwirtſchaftlichen Cen⸗ tralvereinen und außerdem zur Ablegung der Prüfung als Cierzuchtinſpektor. Das Studium umfaßt einen Zeitraum von drei Jahren. Der Meldung zur Ablegung der Staatsprüfung iſt zugleich der Nachweis einer vorangegangenen, mindeſtens vier Jahre umfaſſenden praktiſchen Ausbildung auf gut geleiteten landwirtſchaftlichen Be⸗ trieben beizufügen.

Vor Ubertragung der Stellung eines Landwirtſchaftslehrers hat der praktiſch und wiſſenſchaftlich geſchulte Kandidat auch noch den Nachweis einer genügenden päda⸗ gogiſchen Ausbildung zu erbringen, welche durch den erfolgreichen Beſuch eines

1