V. 68. Walther Ottmann aus Weilburg. 73. Albert Ebert aus Weilburg. 69. Harry Bauer aus Weilburg. 74. Rudolf Fritſch aus Neuſtadt an der Saale 70. Robert Jeſſel aus Weilburg. Rbz. Unterfranken, Bayern. 3 71. Walther Jeſſel aus Weilburg. 75. Hans Damp aus Mainz. 72. Eugen Klein aus Löhnberg, Oberlahnkreis. 76.* Karl Piscator aus Leun, Kreis Wetzlar.
2) Winterſchule. Obere Abteilung(2. Kurſus):
1. Hermann Deißmann aus Löhnberg, Oberlahnkreis. 2. Hermann Neu aus Niedershauſen, Oberlahnkreis. Untere Abteilung(1. Kurſus):
3. Peter Fries aus Wirbelau, Oberlahnkreis.
4.* Albert Höhmann aus Löhnberg, Oberlahnkreis. 5. Ferdinand Kiſſel aus Fürfurt, Oberlahnkreis.
6. Karl Adolf Ochs aus Cubach, Oberlahnkreis
7. Moritz Wagner aus Fürfurt, Oberlahnkreis.
8. Wilhelm Weimer aus Odersbach, Oberlahnkreis. 9. Rudolf Zwingel aus Rohnſtadt, Oberlahnkreis.
Das Alter der Schüler beträgt in I 15 ¼— 21, im Durchſchnitt 17 ½ Jahre, 16¹
„ II 14 ¼— 18 ¾, 1 1 6 2 1 „ III 13 ½— 16 ½,„ 1 14 ⁄ 1 „ IV 123/1- 15 ½,„„ 14„ „ V 11 ½— 13 ⅜,„ 2 12 ½ 7 in der Winterklaſſe 14 ⁄— 21 ¼,„„ 16 à„
Aufnahmebedingungen.
a) Schüler, welche durch ein Abgangszeugnis von einer anderen berechtigten höheren Schule(Gymnaſium oder Progymnaſium oder Realprogymnaſium, Oberrealſchule oder Real⸗ ſchule), die Reife für Quinta, Quarta oder Tertia nachweiſen, werden ohne Prüfung in die entſprechenden Klaſſen der Landwirtſchaftsſchule(V, IV, III) aufgenommen.
b) Schüler, welche ſolche Zeugniſſe nicht beibringen können, haben ſich einer Aufnah— meprüfung zu unterziehen. Die Anforderungen derſelben ſind folgende:
Für V: Beim Oſtertermin Fertigkeit im Leſen und Schreiben deutſcher und lateiniſcher Schrift, die Fähigkeit nach Diktat orthographiſch zu ſchreiben, Rechnen mit unbenannten und benannten ganzen Zahlen. Beim Herbſttermin außerdem einige Kenntnis der deutſchen Inter⸗ punktion, die Anfänge des Franzöſiſchen, Addieren und Subtrahieren gemeiner Brüche.
Für N: Beim Oſtertermin Sicherheit in der deutſchen Orthographie und Interpunktion, die Grundbegriffe der Grammatik(ſichere Unterſcheidung der Wortarten, Satzteile und Satz⸗ arten, der deutſchen Kaſus⸗ und Verbformen), Leſen und Überſetzen leichter franzöſiſcher Sätze, Rechnen mit gemeinen Brüchen und einfache Regeldetri. Beim Herbſttermin außerdem die franzöſiſche regelmäßige Deklination und Konjugation, die Dezimalbrüche und die Anfänge der Geometrie(Linien, Winkel, Dreiecke).
Für III in beiden Terminen: ein einfacher deutſcher Aufſatz erzählenden oder beſchrei⸗ benden Inhalts, die regelmäßige franzöſiſche Formenlehre, die geſamte Bruchrechnung und Regeldetri, die Anfänge der Geometrie(Linien, Winkel, Dreiecke), das wichtigſte aus der Sage und Geſchichte des Altertums ſowie aus der Geographie der Mittelmeerländer, einige Kenntniſſe aus der Naturkunde.
c) Zur Aufnahme in die Klaſſen II und I befähigen Zeugniſſe aus oberen Klaſſen an⸗ derer höherer Schulen nicht; die hierfür erforderlichen Kenntniſſe können nur durch ein Zeug⸗ nis einer gleich organiſierten Landwirtſchaftsſchule oder durch ein Examen nachgewieſen wer⸗ den. Die Anforderungen desſelben(die ſich auch auf die ſämtlichen Naturwiſſenſchaften und die Landwirtſchaftslehre erſtrecken) ergeben ſich aus dem ſpeziellen Lehrplan der vorangehen⸗ den Klaſſen.
Vei ieder Aufnahme iſt ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt ſowie ein Impf⸗, reſp. Revaccinationsſchein vorzulegen.


