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7. Erlaſſe und Derfügungen der Behörden.
Min. Erl. UI 36 1444 UII. In den höheren Lehranſtalten ſind jene Schüler der Oberprima, die ſpäter eine tech⸗
mniſche Hochſchule beſuchen wollen, ein halbes Jahr vor der Reifeprüfung darüber zu unter⸗
richten, daß für das techniſche Studium durchweg eine praktiſche Ausbildung in Werkſtätten oder auf Bauſtellen vorgeſchrieben iſt und daß richtige Wahl der Ausbildungsſtelle und rich⸗ tige Einteilung und Ausnützung der Ausbildungszeit von grundlegender Wichtigkeit für das Hochſchulſtudium ſind. Die betreffenden Schüler ſollen ſich deshalb ſchon ſechs Monate vor der Reifeprüfung bei der Hochſchule, die ſie beſuchen wollen, unter Angabe der Fachrichtung, nach den Richtlinien für dieſe praktiſche Ausbildung erkundigen und ſich rechtzeitig eine ge⸗ eignete Praktikantenſtelle ſichern. Für die Techniſche Hochſchule Berlin iſt dieſe Voranmel⸗ dung der Studierenden an das Praktikantenamt der Techniſchen Hochſchule, Charlottenburg 2, Berliner Straße 171, zu richten. Zur Vermeidung falſcher Erwartungen iſt bei dieſer Unterrichtung ein Hinweis auf die derzeitige Ueberfüllung der techniſchen Berufe angezeigt.
Min. Erl. UIII 2459 vom 1. 11. 26 und UIII 5149 vom 18. 1. 27.
Es wird beabſichtigt, Anfang Mai 1927 in Frankfurt a. M. eine pädagogiſche Akade⸗ mie auf ſimultaner Grundlage zur Ausbildung von Volksſchullehrern und Volksſchullehre⸗ rinnen zu eröffnen. Aufnahmebedingungen im Zentralblatt für die geſamte Unterrichts⸗ verwaltung in Preußen, 1926, Nr. 22, S. 388.
Min. Erl. UIII A 2921 vom 13. 11 26.
Die Schüler ſind auf die Folgen der durch Jugendliche verurſachten Eiſenbahnunglücks⸗ fälle hinzuweiſen.
Witteilungen an die Eltern.
Für unſere Schüler iſt ſtändige, vor allen Dingen rechtzeitige Fühlung und Zuſam⸗ menarbeit zwiſchen Schule und Elternhaus von allergrößter Wichtigkeit. Infolgedeſſen ſind regelmäßige Beſuche der Eltern bei den Herren des Lehrerkollegiums, insbeſondere bei den Klaſſenleitern, erforderlich. Zu dieſem Zweck haben die Herren des Kollegiums beſondere Sprech⸗ ſtunden im Anſtaltsgebäude eingerichtet. Dieſe ſind auf einer Tafel unter der Uhr im Hausflur des Gymnaſiums zu erſehen. Vorherige Anmeldung des Beſuches iſt jedoch dringend erwünſcht, damit die Klaſſenleiter vorher über den betr. Schüler Rückſprache mit den übrigen Herren neh⸗ men können. Sollte in beſonders dringenden Fällen ein unangemeldeter Beſuch in der Woh⸗ nung eines der Herren des Lehrerkollegiums als unumgänglich nötig erſcheinen, ſo wird ge⸗ beten, die üblichen Beſuchszeiten innehalten zu wollen.
ferienordnung für das Schuljahr 1927/28.
Schluß des Unterrichts Wiederbeginn des (nach Beendigung der 3. Schulſtunde) Unterrichts Oſterferien Samstag, den 9. April 1927] Dienstag, den 26. April 1927 Pfingſtferien Freitag, den 3. Juni„ Dienstag, den 14. Juni„ (Sommerferien Freitag, den 15. Juli„ Dienstag, den 14. Auguſt„ (Herbſtferien Dienstag, den 27. Sept.„ Mittwoch, den 12. Oktbr.„ Weihnachtsferien Mittwoch, den 21. Dez.„ 5 Donnerstag, den 5. Jan. 1928 Oſterferien 1928 Samstag, den 31. März 1928
Dr. Küttgers, Staatl. Studiendirektor.


